Jahrgang 
1915
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d) Die Schüler sind anzuhalten, dass sie die ihnen infolge des Kurzstundenunterrichts reichlicher zur Verfügung stehende Zeit zweckmässig einteilen und richtig benutzen zu Er- holung in frischer Luft, namentlich zu jugendspielen, aber auch, besonders in den oberen Klassen, zu ausgedehnterer Lektüre und selbstständigerer geistiger Arbeit.

e) Die Pltern oder Pfleger der Schüler, welche Auskunft über das Verhalten und die Leistungen der Zôoglinge wünschen, wollen sich zundchst an den Ordinarius oder Fachlehrer, und erst dann, wenn dies noch nõtig erscheint, an den Direktor wenden, am besten nach vorhergehender Anmeldung. Es ist dringend zu wünschen, daß persônliche Erkundigungen haufiger und rechtzeitig erfolgen, nicht aber in den letzten Wochen vor der Versetzung.

f) Der Unterzeichnete ist an jedem Schultage von 11 12 UIhr in dem Amtszimmer zu sprechen.

I. V. Prenzel, Drof.