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zu finden. Das heutige Gymnasium ist nun einmal aus der alten Lateinschule hervorgegangen; es würde kein Gymnasium mehr sein, wenn etwa das Französische, wie es in den sogenannten Reformgymnasien eingeführt ist, in den unteren Klassen an Stelle des Lateinischen träte. Gym- nasien sollen, wie die alten Klosterschulen, Stätten der Ruhe und des Friedens, der stetigen inneren Entwicklung, der rastlosen, ernsten Arbeit sein, zwar fern von dem zerstreuenden Lärm und Ge- triebe des Marktes und dem aufreibenden Hader politischen Treibens, doch andererseits nicht weltflüchtig und weltfremd wie jene, sondern vertraut mit den Forderungen der Gegenwart und fähig, dem Jüngling, der ins Leben eintreten will, eine ausreichende geistige Schutz- und Trutz- rüstung zu liefern.
Nun geschieht die Ausbildung der Jugend nach zwei Richtungen hin, die man kurz als Unterricht und Erziehung bezeichnen kann. Durch den Gymnasialunterricht werden Kennt- nisse und Fertigkeiten übermittelt, die der Schüler im spätern Leben, seinem Beruf entsprechend, notwendig braucht. Von allen höheren Schulen muss ein gewisser gemeinsamer Stammbesitz des Wissens und Könnens gleichmässig überliefert werden; das ist das einigende Band, das die drei höheren Schulen umschlingt. Hierher gehört: Religion, Deutsch, Geschichte, Geographie, Natur- kunde, Zeichnen, Turnen, Gesang. Daneben hat jede Schulgattung ihre Besonderheit, von der sie ihren Charakter empfängt. Dieses Rückgrat des Unterrichts bilden beim Gymnasium die beiden alten Sprachen. Griechische und lateinische Formen- und Wortkenntnis ist als unerlässliche Vor-— bedingung für das Verständnis des antiken Kulturlebens zuerst zu fordern. Daneben stehen die für logische Denk-Ausbildung vorzüglich geeignete Mathematik, die teils mehr praktisch, teils mehr theoretisch betrieben werden kann, das Französische als wichtigste moderne Sprache, wozu noch neuerdings das fakultative Englisch getreten ist, und die oben erwähnten allgemeinen Fächer. In jeder Klasse hat sich der Schüler ein bestimmtes Mass von Kenntnissen anzueignen, um dann in der Reifeprüfung ein Gesamtwissen nachzuweisen, das der Staat als Voraussetzung für Erteilung des Reifezeugnisses fordert. Diese Zielsetzung, sowie die gesamte Leitung und Beaufsichtigung des Unterrichts liegt, seitdem die höhere Schule unabhängig von der Kirche geworden ist, in der Hand des Staates, und dies mit Recht. Freilich beschränkt hierdurch der Staat das Recht der Familie auf Erziehung; aber die Familie begibt sich gern dieses Rechtes, da der Staat zugleich auch die Pflicht übernimmt, für gute Erziehung Sorge zu tragen, und als Kompensation ausserdem die auf den Schulen zu erlangenden Berechtigungen bietet.
Wenn es daher Sache des Staates ist, zu bestimmen, welche Stoffe, und in welchem Umfang, in den Lehrplan der Schule aufgenommen werden sollen, so hat dagegen die Schule die Pflicht, durch Methode und Technik des Unterrichts dafür zu sorgen, dass das Gedächtnis der Schüler geübt und der notwendige Wissensstoff genau und gründlich eingeprägt wird. Hier gilt es, die richtige Auswahl zu treffen, aber unerbittlich darauf zu halten, dass das Ausgewählte auch wirk- licher geistiger Besitz des Schülers werde, ein Besitz, den er jederzeit sicher verwenden kann. Der Prüfstein ist hier das Können. Nicht wer die Regel wörtlich aufzusagen, sondern wer sie richtig anzuwenden versteht, hat sie sicher inne.
Neben dem Gedächtnis und in Verbindung damit ist ferner das Denken zu üben. Denk- bildung und materiale Geistesausstattung müssen sich wechselseitig durchdringen; der Schüler soll nicht nur Wissen, sondern auch Begriffe, Massstäbe, Erkenntnisse, Urteile als Gewinn aus dem Unterricht mit fortnehmen. In den untern Klassen, wo besonderes Gewicht auf gute Methode zu


