VII. Mitteilungen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder Schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburts- und Taufschein, 2) ein Impfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Un- terricht. Der Aufzunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. 2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.
4. Ubung in den 4 Spezies mit unbenannten Zahlen.
Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den l. Mai, von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 2. Mai, friin 7 Unr.
Die hiesigen Buchhandlungen besitzen gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden.
Für das neue Schuljahr sind vorläufig folgende Ferien festgesetzt: 1) zu Pfingsten: Sonn- abend, den 10. Juni bis Montag, den 19. Juni einschliesslich; 2) Sommerferien: von Montag, den 10. Juli bis Montag, den 7. August einschliesslich; 3) Herbstferien: von Montag, den 25. September bis Montag, den 9. Oktober einschliesslich; 4) Weihnachtsferien: von Freitag, den 22. Dezember 1905 bis Donnerstag, den 4. Januar 1906 einschliesslich.
Der Direktor ist in allen Schulangelegenheiten Wochentags, Vormittag 11—12 Uhr in seinem Amtszimmer im Gymnasium zu sprechen.
Eisenach, den 31. März 1905.
Der Direktor des Grossherzoglichen Carl Friedrichs-Gymnasiums
Dr. Paul Koetschau.


