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wenn er den ęyzoari und dzoanss allein, d. h. im Gegensatz offenbar zu den Gνποοααο und dz26ασσ, als solche bezeichnet, welche dον νοι⁶ννο i 2oi dzovres olεn. Sehr richtig und wichtig ist hier auch die Wahl des Ausdrucks dονοστν Denn es ist kein eigentlicher(d. h. kein Ausserer) Zwang, unter dem sie stehen, sondern ein innerer. Und zwar sind es die in Widerstreit mit einander stehenden Teile der Seele, durch welche der scheinbare Zwang erzeugt wird. Die Seele als Ganzes handelt, wie Eudemos richtig bemerkt, freiwillig(o* εeννσσσασ κν Qα τõwv Gzνιατονς 2εαάαι 1⁰0 Srxorots rodrrs, 1224 b 27), aber beim αœm und szoumne liegt die anmενα mit dem 76 ½%%ο“, die wir doch beide G haben, in Streit. Es tritt da also ein Verhältnis ein, das in gewisser Weise zurτ πQd_ wιν‧, in gewisser Weise wieder nicht zaτo oο ist. Denn wer der Begierde im Widerspruche mit dem Verstand folgt, handelt in gewissem Siune wider die Natur, in gewissem Sinne im Einklang mit ihr. Macht man sich dies klar, so wird man auch unschwer mit dem Fehler in der berlieferung fertig werden, der sich in folgenden Worten findet:
1224 35 Gᷣ 2ν qνισιν εμττεοοσ τοανννεν, Cĩ 2νο(dς?) dν 2̈ι ςνυοσν έντεοοs, ou 1* aπνν Es muss offenbar heissen: φιæ*εκ ⁴ 2. 1. 7.:„also wenn beide(der efzowris und der douνς) nicht der Natur gemäss handeln(insofern der erstere der natürlichen Begierde, der letztere dem naturgemässen Verstande zuwider handelt), schlechthin(?) aber doch beide wieder der Natur gemäss, so geschieht das nicht nach der nämlichen Natur, m. a. W. so ist das Wort Natur dabei in ver- schiedenem Sinne genommen.“ Schon die blosse äussere Form der Worte musste auf die ange- gebene Verbesserung führen. Denn das ux* ist sonst grammatisch unhaltbar.
Ein eigentümlicher Fall scheinbar gezwungenen(unfreiwilligen) Handelns ist der, dass man, um drohenden Schlägen, Fesseln, oder dem Tod zu entgehen, irgend eine innerlich nicht gewollte und nicht gebilligte Handlung begeht, z. B. durch eine Lüge sich der drohenden Gefahr zu entziehen sucht. Liegt hier eigentlicher und unbedingter Zwang vor? Eudemos verneint dies vollständig für den Fall, dass es in unserer Macht steht, anders zu handeln. Es heisst darüber:
1225² 9. usn vdo ⁸— αα τνπνν½ τοιονππνν1υe⁷ t3rdoν* rdοεα ε(So alle Hss.) dGσα rodwν μ οοννεαν, νemν το̈eτ, 2νι ο Hier ist de: offenbar unhaltbar. Das dafür vor- geschlagene und von Susemihl in den Text aufgenommene de ist, wie einige UÜberlegung zeigt, wenig am Platze. Der Zusammenhang scheint mir hinzuweisen auf das auch paläographisch sehr nahe liegende dέ„aus Furcht“. Denn die Untersuchung dreht sich ja eben um Handlungen, die man begeht unter dem Eindruck drohender Schrecken oder Qualen, Also: wenn er aus Furcht etwas thut, was nicht sein Wunsch und seine Herzensmeinung ist, so handelt er freiwillig. Man vergleiche als der Form und dem Sinne nach verwandt Plat. Phaed. 68 DE 1 dsιιναάην α να ⁶έςι αdοroi siGν rdviεs ν vVε qσνιοσοσα diνοιυοoν v deεn 2αν dεdid ddεov stνα Übrigens ist es auffällig, dass hier das etwas harte uꝶ ⁴deοeεαα ν mπesc steht, während weiterhin für die nämliche Sache das einfachere und klarere ν mπαχ‧ † oasc gewählt ist. cf. 1225 ⁵ 36. 12264 28. Eine weitere Unterscheidung(dνυααο—)) wird im folgenden gemacht und so erläutert:
1225° 14 i deoο ivα aν IAH A᷑ Anozrsirοι, Aors dv ein, si 46 /ιꝙ:εο, i dνυαρναεονμέπηνν ν der urioν 2uᷣed œui umοτεοονεεναι,Ʒꝗ Tsicsrα—H mQ⁊-‚“e. Rieckher über- setzt die dunkeln ersten Worte folgendermassen:„Würde z. B. jemand einen Menschen töten, um nicht unversehens von ihm gekitzelt zu werden.“ Er nimmt also die Conjectur der Pariser Ausgabe 1dν für 74G,; an. Aber wie kommt er zu seiner Übersetzung gekitzelt zu werden? Müsste das nicht entweder νεvso heissen, oder, wenn ‿απ, dann wenigstens mit ausdrücklichem


