VII. AUFNAHMLE.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich
schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburts- oder Taufschein, 2) ein 1. 3) ein Jeugnis über den bisherigen Unterricht. 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen
oder
Impfscheinbez. Wiede rimp fungsschei
Der Aufzunehmende muss in der Regel das
zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich: Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schritft.
Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.
UÜbung in den 4 Spezies mit unbenannten Zahlen.
Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den 7. April, von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt
zuchhandlungen besitzen gedruckte Verzeichnisse der Bücher,
Die hiesigen die im Gymnasium gebraucht werden.
Kisenach, den 3. März 1902.
Dr. Otto Apelt.


