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7) Nachfeier einiger Jubiläen:
a) In Folge des Friedens von Campo Formid(17. Oct. 1797) ward das linke Rheinufer von dem deutſchen Reichsverbande losgeriſſen und mit Frankreich vereinigt. Wie jenes ganze linke Reinufer, ſo nahm auch das alte Wonne gau desſelben als Beſtandtheil dieſes Staates Theil an dem Guten, welches die franzöſiſche Staatsumwälzung zur Folge hatte, ohne die Gräuel derſelben in ihrem vollen Maße empfunden zu haben. So genoß es u. A. den Segen der allgemeinen Abſchaffung des auf Ackerbau und andere Gewerbe nachtheilig wirkenden Lehnsweſens, der Gleichheit vor dem Geſetze, der gleichen Vertheilung der Staatslaſten und durch Napoleon I., welcher den Krater der Revolution ſchloß, die Wohlthat einer allgemeinen bürgerlichen und Criminal⸗Geſetzgebung. Dieſe Wohlthaten, welche der angeborene Unternehmungsgeiſt und Gewerbfleiß der nun zu einem und großen Reiche gehörenden Bewohner trefflich zu Erhöhung des geiſtigen und materiellen Wohlſtandes zu benützen verſtanden, würden noch größer geweſen ſein, wenn ſie nicht durch die Aufopferung der Blüthe der männlichen Jugend zu unaufhörlichen Kriegen und Eroberungszwecken, durch übergroße Steuern, durch eine„einſeitige, für Lehrer wie Schüler gleich läſtige und geiſttödtende Beſchränkung des Unterrichtes“ (ſ. Wormſer Programm von 1815) und andere ſchmerzlichen Opfer hätten eingetauſcht werden müſſen; dadurch geſchah es, daß, noch ehe die Schwingen der ſonſt ſiegesgewohnten Adler auf den eiſigen Feldern Rußlands, bei Leipzig und Watterloo ermatteten, aller Länder Frankreichs ſich eine allgemeine Ermattung bemächtigt hatte, ſo daß das Jahr 1816 und mit ihm der heutige Tag(8. Juli) als eine Befreiung erſchien. Das Beſitzergreifungs⸗Patent von dieſem Tage verhieß den Rheinheſſen die Erhaltung ihrer Inſtitutionen, insbeſondere gleiche Vertheilung aller Staatslaſten, ſichere Juſtiz⸗ Verwaltung, Freiheit des Glaubens und einen gut eingerichteten öffentlichen Unterricht.— Daß dieſe Verſprechungen nicht unerfüllt geblieben ſind, das hat die allgemeine Freude, mit welcher von ganz Rheinheſſen, insbeſondere von der Stadt Worms, dieſer Tag vor 25 Jahren gefeiert wurde, auf vielfache Weiſe beurkundet, ſo daß Seine Königl. Hoheit, der nun in Gott ruhende Großherzog Ludwig II., darüber ſeine Befriedigung in folgender Cabinets⸗Ordre zu äußern geruhte:
„Ich habe mit wahrem Vergnügen die vielfachen Beweiſe treuer Anhänglichkeit aufgenommen, die mir bei der ſtattgefundenen Jubelfeier von allen Seiten aus Rheinheſſen zugekommen ſind. Die Anerkennung deſſen, was mein verewigter Herr Vater für das Wohlergehen dieſer Provinz gethan hat und was ſeitdem hat geſchehen können, iſt mir ein höchſt wohlthuendes Gefühl. Es gereicht mir deßhalb zu beſonderer Freude, dieſes hier öffentlich ausdrücken zu können.“
Darmſtadt am 20. Juli 1841.
Ludwig.
Wiederum ſind ſeit jenem allgemein frohen Feſte in Rheinheſſen 25 Jahre verfloſſen, und daß am 50jährigen Gedenktage der Großh. Heſſ. Regierung über Rheinheſſen nicht weniger Gutes im allgemeinen von ihr zu rühmen war, wie es vor 25 Jahren in Proſa wie Poeſie geſchah, das bewieſen Angeſichts der Gefahr einer gefürchteten Trennung der Rheinlande von dem bereits 50 Jahre alten bisherigen Staatsverbande die allerwärts vielfach laut gewordenen Stimmen der geſammten Bevölkerung. Was aber die über dieſen Tag erfreuten Gemüther drückte und die Stimme zur frohen und gehobenen Aeußerung verſchloß, das war die Beſorgniß im Hinblick auf den hereinbrechenden deutſchen Bürgerkrieg. Wir konnten die Feier dieſes denkwürdigen Tages, wie alle Rheinheſſen, nur durch ein ſtilles Gebet in der Kirche begehen und durch Erneuerung derſelben Gefühle, welchen wir vor 25 Jahren in einem Feſtgedichte Ausdruck zu geben verſuchten, und welches hier zu wiederholen nicht ungeeignet erſcheinen wird.
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