Jahrgang 
1867
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Die Lehrherrn ꝛc., welche auf die Zeugniſſe ihrer aus unſerer Anſtalt hervorgehenden Lehrlinge Rückſicht zu nehmen Urſache haben, werden hiemit benachrichtigt, daß in den Zeugniſſen der Realſchüler ausdrücklich bemerkt wird, wie lange ſie vorausſichtlich die Schule bis zur Vollendung des ganzen Curſus zu beſuchen haben.

Wie man aus dem diesjährigen Lehrplane erſieht, ſo iſt die oberſte Real⸗ Klaſſe gweie, demnach der ganze Real⸗Curſus fünfjährig eingerichtet worden. Dieſe dargebotene Gelegenheit iſt leider ſchon früher, und auch dieſes Jahr wieder von den betr. drei Schülern unbenutzt gelaſſen worden, indem jene drei bald nach dem Anfange des Schuljahres austraten. Die Anſtalt findet ſich daher veranlaßt, das beſondere Abgangszeugniß nur den Real⸗Schülern zu gewähren, welche ein volles Jahr in der oberſten Abtheilung ausgehalten haben.