Jahrgang 
1913
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Jahrbuch für Volks- und Jugendspiele. Uffenheimer und Stählin, Warum kommen die Kinder in der Schule nicht vorwärts? Dörnberger, Wie beeinflußt der körper- liche Zustand die Lernfähigkeit der Schüler? Gudden, Pupertät und Schule. Wingerath, Kurzsichtigkeit und Schule. Hecker und Trumpp, Atlas und Grund- riß der Kinderheilkunde. Acht Schriften über die Alkoholfrage in höheren Schulen. Hessennummer derLeipziger Illustrierten Zeitung. Wer ist's? Degeners Zeitgenossen- lexikon. Klinkicht undeSiebert, Dreihundert berühmte Deutsche.

Zeitschriftenn.

Mitteilungen der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte. Zeitschrift für Schulgesundheitspflege. Die deutsche Schule im Ausland. Monats- schrift für höhere Schulen. Südwestdeutsche Schulblätter. Zeitschrift für den ma- thematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht. Zeitschrift für den physikalischen und chemischen Unterricht. Zeitschrift für den deutschen Unterricht. Die neueren Sprachen. Zaeitschrift des allgemeinen deutschen Sprachvereins. Geographischer Anzeiger. Zeitschrift für Lehrmittelwesen und pädagogische Literatur.

VI. Mitteilungen an die Eltern.

a) Die Zahl der Freistellen richtet sich nach der Schülerzahl; von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden. je nach der Zahl von Bewerbern können auch halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und tadelfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern. An Mädchen können diese Freistellen nicht vergeben werden.

Ausser diesen 5% Freistellen sind noch weitere Freistellen zu vergeben, die seit Jahren in dankenswerter Weise durch die Kredit-Kasse Wimpfen an Kinder ihrer Mit- glieder in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen werden. Im letzten Jahre wurden 3 Freistellen von der Kreditkasse vergeben.

In allen Gesuchen um Freistellen ist anzugeben, ob der Gesuchsteller Mitglied der Wimpfener Kreditkasse ist.

Der Schulgeldzuschlag für Nichthessen kommt an unserer Anstalt in Wegfall.

Nach Verfügung Grossh. Ministeriums kommen für Mädchen, die unsre Anstalt besuchen und Geschwister in höheren Knabenschulen Hessens haben, die gleichen Schul- geldermässigungen in Anwendung wie bei Knaben.

b) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die ausserdem zu erhebende Schreibgebühr von 50 Pfg. findet Verwendung für Zwecke der Bücherei.

c) Ferien im Schuljahr 1913/14: Osterferien 16.29. März; Pfingstferien 11. 17. Mai; Sommerferien 6. Juli bis 3. August; Herbstferien 28. September bis 11. Oktober; Weihnachtsferien 21. Dezember bis 4. Januar; Schulschluss 4. April 1914.

Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Tage bei den an die Eisenbahn- direktion zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.

d) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer, den Klassen- führer oder den Direktor zu wenden. Wir begrüssen jede Anfrage nur als die uns sehr erwünschte Betätigung der UÜberzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben