Jahrgang 
1913
Einzelbild herunterladen

Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossh. Realschule. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 31. März, 8²⁰° vorm.

Die Anmeldungen haben auf Anordnung Gr. Ministeriums des Innern Abteilung für Schulangelegenheiten alljährlich im Lauf des Februar zu erfolgen. Geburtsschein, Impfschein und vorläufige Bescheinigung über den seitherigen Schul- besuch ist dabei vorzulegen. Das Austrittszeugnis der seither besuchten Anstalt ist vor Beginn des neuen Schuljahrs einzuliefern. In dem Geburtsschein muß der Rufname unter- strichen sein.

Die Aufnahmeprüfung findet am 31. März von 8²⁰˙ Uhr an statt.

Zur Aufnahme in die Sexta ist das zurückgelegteneunte Lebensjahr (dritte Schuljahr) erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September dieses Jahres das neunte Lebensjahr vollenden.

Zur Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:

a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen. Die Schüler, die Latein lernen wollen, müssen ausserdem lateinisch schreiben und lesen können.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Hauptzeitformen.

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehr- plan die nötige Auskunft gibt.

Wimpfen, im Februar 1913.

Grossherzogliche Direktion der Realschule.

Hensing.