Jahrgang 
1907
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5. Ferien im Schuljahr 1907/08. Osterferien: 21. März bis 7. April. Pfingstferien: 19. Mai bis 22 Mai. Sommerferien: 7. Juli bis 4. August. Herbstferien: 22. September bis 6. Oktober. Weihnachtsferien: 22. Dezember bis 5. Januar. Schuljahrsschluss: 28. März 1908. Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Termine bei den an die Eisenbahndirektionen zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.

6. Stenographieunterricht. In dem Winterhalbjahr ist den Schülern Gelegenheit geboten, gegen geringes

Entgelt, dessen Höhe von der Zahl der Teilnehmer abhängig ist, Stenographieunterricht nach Gabelsberger System zu nehmen.

7. Badegelegenheit.

Im Sommerhalbjahr kann täglich unter Aufsiecht der Schule in besonderer Badeanstalt am Neckar gebadet werden. Zur Bestreitung der Unkosten wird ein kleiner Beitrag erhoben.

8. Verkehr mit den Lehrern.

Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer oder den Direktor zu wenden. Wir betrachten jede Anfrage nur als die mit Freude zu begrüssende Betätigung der UÜberzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu er- füllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vorbe- dingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.

Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch durch die Schüler dem betreffenden Lehrer oder dem Direktor vorher anzusagen, nament- lich dann, wenn der Zweck des Besuches Anfrage über die Fortschritte eines Schülers ist.

Der Direktor ist in dienstlichen Angelegenheiten nur im Amtszimmer und zwar täglich von 111 Uhr zu sprechen.

9. Schriftliche Arbeiten.

Von einer Unterschrift der sog. Klassenarbeiten durch die Eltern sieht die Schule ab. Dagegen wird den Eltern zu Aufang eines jeden Halbjahres durch Mitteilung an die Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen jeder Woche sich die Hefte mit den ver- besserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche mit Recht Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Söhne durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen.

10. Eintritt in die Schule.

Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder frühzeitig der Schule zuzuführen, wenn irgend möglich, schon der Sexta; denn in der Quinta fällt die Gewöhnung an den neuen Unterricht und die neuoen Verhältnisse noch zusammen mit dem Erlernen einer fremden Sprache(Französisch), ausserdem beginpt die Realgymnasialabteilung bereits in der VI mit Latein. Nach den Erfahrungen der letzten Schuljahre waren wir in vielen Fällen genötigt, Schüler, die probeweise der Quinta zugeteilt waren, in die Sexta zurück- zuversetzen.

. Die Schulordnung.

Wir verweisen auch an dieser Stelle auf die Schulordnung vom 12. September 1899,

die allen Eltern bei dem Eintritt ihrer Söhne eingehändigt wurde. Insbesondere heben