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lendet hat. Wir können dann aus dem provisorisch eingerichteten Ostflügel in die schönen und neuen Lebrsäle des Westflügels übersiedeln. Im Winterhalbjahr 1907/08 kann dann der Ostflügel und im Sommer 1908 der Südflügel bergerichtet werden. Damit wäre der seit Jahren als notwendig anerkannte Umbau vollendet. Dann hat die Realschule ein stolzes Heim, das vielen Generationen dienen kann, die Stadt Wimpfen aber einen Schul- bau, der allezeit Zeugnis ablegt von dem Opfersinn ihrer Bewohner.
l. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossh. Reaschule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 8. April. Anmeldungen zum Eintritt werden Montag, den 18. März und Montag, den 8. April, von vormittags 8 Uhr an in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Geburtsschein, Impfschein und letztes Schulzeugnis sind dabei vorzulegen.
Die Aufnahmeprüfung findet am 8. April, von vormittags 10 Uhr an statt.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das zurückgelegte neunte Lebensjahr (dritte Schuljahr) erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September dieses Jahres das neunte Lebensjahr vollenden.
Zur Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen. Die Schüler, die Latein lernen wollen, müssen ausserdem lateinisch schreiben und lesen können.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Hauptzeitformen.
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kennt- nisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehrplan die nötige Auskunft gibt.
Wimpfen, im März 1907.
Grossherzogliche Direktion der Realschule. BlIock.


