Jahrgang 
1915
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austalt, dem Städtischen Realgymnasium, zur Verfügung zu stellen, dessen Räume in eine Kaserne zur Ausbildung von Rekruten verwandelt worden waren. Aber mit dem guten Willen, der auf beiden Seiten vorhanden war, und der Verträglichkeit und Rück- sicht, die die Kriegsverhältnisse von uns allen fordern, wurden auch diese zunächst gar nicht geringen Schwierigkeiten überwunden, und seit dem 24. November benutzen die beiden Schulen das Haus in der Weise, daß jede an 3 Tagen in der Woche vormittags von 81 und an den übrigen 3 Tagen nachmittags von 2 ½ 7 unterrichtet. Ein Idealzustand ist das gerade nicht, weder für die beiden Schulen noch auch für manche Haushaltung, die durch diese verschiedenen Schulordnungen in ihrem geregelten Gange empfindlich berührt wird; aber der Krieg, der sich auf so manchen Gebieten als großer und erfolg- reicher Lehrmeister erwiesen hat und hoffentlich in vielen Punkten für die Dauer!, hat auch hier gezeigt, daß eben alles»geht«, wenn es gehen muß; denn es könnte noch viel, viel schlimmer sein!

In dieser Weise konnte ohne wirklich tiefgreifende Störungen der planmäßige Unter- richt wenigstens in allen wesentlichen Lehrfächern durchgeführt werden. Es blieben ja auch so noch Hemmungen der verschiedensten Art genug bestehen. Daß der Geist ge- rade der empfänglichen Jugend von den gewaltigen Zeitereignissen nachhaltiger ergiffen wurde, als es dem ruhigen Fortschritt nach dem zunächstliegenden Schulziel zuträglich war, das ist selbstverständlich und wurde auch im Unterricht von den Lehrern gebührend berücksichtigt, die ihrerseits noch ganz anders von dem Großen und Erhebenden, das sie mit vollem Bewußtsein miterlebten, gepackt wurden. Störender machte sich hier und da ein leises Nachlassen der straffen Zucht bemerkbar, namentlich da, wo auch zu Hause die strenge väterliche Hand, die im Kriege gebraucht wurde, ihren bändigenden Einfluß nicht üben konnte. Dazu kamen noch Ablenkungen, die, an sich gut und sehr lobens- wert, immerhin nicht für jeden Schüler unbedingt zuträglich waren, wie z. B. die Helfer- dienste beim Roten Kreuz u. a.; kurz, die erzieherische und unterrichtliche Aufgabe der Schule war unter diesen Umständen nicht leicht, und als gegen Ostern die Schlußergebnisse zusammengestellt wurden, da mußte manches Mal der Erlaß des Herrn Kultusministers über die gebotene Berücksichtigung aller solcher Hemmungen bei der Entscheidung über die Versetzung sinngemäße Anwendung finden. Ganz verkehrt aber wäre es, wollten nun selbstgerechte Schüler aus diesem Erlaß die Meinung herauslesen, als müßte jeder ohne Rücksicht auf seine Leistungen versetzt werden! Der höheren Schule, die mit ihrer Versetzung zugleich Berechtigungen, d. h. Vorzüge vor anderen, verleiht, erwächst gerade daraus die Verpflichtung, die Würdigkeit des Empfängers einer solchen Berechtigung gewissenhaft zu prüfen, und insbesondere soll und darf jener Erlaß auf diejenigen keine Anwendung finden, die auch unter gewöhnlichen Verhältnissen nicht hätten versetzt werden können.

Neben dieser planmäßigen, wenn auch vielfach gestörten Arbeit hatte der Lehrkörper noch manche besondere Aufgabe zu erledigen, die die Kriegsverhältnisse mit sich brachten. Da war zunächst die Beschlußfassung über die Zuerkennung der Reife für die nächst- höhere Klasse an diejenigen Schüler der Unterprima, Obersekunda und Untersekunda, die in das Heer eingetreten waren oder eintreten wollten, ferner eine Notreifeprüfung zweier Auswärtiger. Nicht unerhebliche Arbeit verursachte dem dazu bestimmten Aus- schuß(den Herren Prof. Dr. Degenhardt, Oberlehrer Jäckel und Dr. Keller) die Prüfung der nicht auf einer öffentlichen höheren Schule vorgebildeten jungen Leute,