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Das Schulgeld beträgt für alle Klassen einschließlich der Vorschule jährlich 150 ℳ für Einheimische, 225 ℳ für Auswärtige. Wenn mehrere Söhne gleichzeitig städtische höhere Lehranstalten(einerlei, ob die Oberrealschule oder das Reform-Real-— gymnasium) besuchen, so ermäßigt sich für solche, deren Eltern ein steuerpflichtiges Einkommen unter 6000 Nℳ haben, das Schulgeld, ohne daß es dazu eines Antrages bedürfte, auf zwei Drittel für den zweiten Sohn, auf die Hälfte für den dritten und alle weiteren Söhne.
3. Ferienordnung für das Schuljahr 1915/16. Schluß Anfang
Zeit: des Unterrichts
Ostern 1915 Mittwoch, den 31. März Donnerstag, den 15. April Pfingsten Freitag, den 21. Mai Dienstag, den 1. Juni Sommer Freitag, den 16. Juli Dienstag, den 17. August Herbst Samstag, den 2. Oktober Donnerstag, den 14. Oktober Weihnachten Dienstag, den 21. Dezember Mittwoch, den 5. Januar 1916 Ostern 1916 Freitag, den 14. April 1916
Sprechstunden des Direktors inder Schulzeit Montags bis Mittwochs 5— 6, Donnerstags und Freitags I11— 12 Uhr.
Wiesbaden, den 30. März 1915. Dr. Höfer, Direktor.


