Jahrgang 
1915
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von 182,15 verblieb. Mit den oben genannten Beträgen von 453,04, und 0,96 zu- sammen waren also verfügbar 637,05, wovon 585,45 zur Zeichnung von 600 Kriegsanleihe(I. Ausgabe) verwandt wurden. Auf dem Sparkassenbuch verblieb danach Ende März ein Guthaben von 50,40, ferner ein Barbestand von 1,1I.

VII. Mitteilungen an die Eltern. 1. Die Schule und der Krieg.

Seltsam, ja unnatürlich wäre es, wenn die große und schwere Zeit, die unser Vater land jetzt durchlebt, nicht auch auf die Jugeènd ihren starken Einfluß ausübte. Im Gegen teil, auch sie soll dieses bedeutsame Schicksal miterleben, soweit es irgend geht. Anderer- seits ist es ebenso klar, daß gerade die Jugend am ehesten der Gefahr ausgesetzt ist, über all den großen und gewaltigen Eindrücken, die auf sie einstürmen, ihre nächstliegenden Aufgaben zu übersehen, und doppelt schwer wird das Amt der Mutter gegenüber den Kindern, wenn der Vater oder ein älterer Bruder im Felde steht. Auch die Schule hat es nicht leicht, die richtige Mitte zu finden zwischen der lebendigen Teilnahme an den gewaltigen Geschehnissen der großen Gegenwart auf der einen und der ruhigen, zielbe- wußten Pflichterfüllung im engen täglichen Arbeitskreise auf der anderen Seite. Fester als je müssen daher Elternhaus und Schule zusammenhalten, um das innere Gleichgewicht der jugendlichen Seelen, das gerade jetzt empfindlichen Störungen ausgesetzt ist, zu er halten oder da, wo es ins Schwanken gerät, wieder herzustellen.

Wir hoffen den Unterichtsbetrieb auch nach Ostern, wenn auch mit etwa verkürzter Wochenstundenzahl, im wesentlichen aufrecht erhalten zu können. Um so mehr ist es Pflicht der Eltern, mit dafür zu sorgen, daß die Kinder das vermehrte Maß freier Zeit, das ihnen zur Verfügung steht, richtig ausnutzen. Die äußeren Schwierigkeiten, die durch die doppelte Benutzung des Schulhauses hervorgerufen sind, werden jedenfalls vorerst noch bestehen bleiben, doch wird insofern ein Wechsel eintreten, als im neuen Schuljahr die Oberrealschule an den drei ersten Wochentagen nachmittags, an den drei letzten vor- mittags Unterricht hat.

2. Das neue Schuljahr; Schulgeld.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April, vormittags 8 Uhr mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler. Bei der Anmeldung sind Geburts- und Impf- schein sowie das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Austalt vorzulegen. Die zur Aufnahme in Sexta erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungen mit gleichbenannten Zahlen. Für die Aufnahmé in die Vorschule ist das vollendete sechste Lebensjahr zu fordern. Von dieser Forderung darf höchstens ein halbes Jahr nachgelassen werden, jedoch nur unter der Voraussetzung der ausdrücklich bezeugten körperlichen Kräftigkeit des aufzunehmenden Knaben. Der dreijährige erfolgreiche Besuch der Vorschule berechtigt zum Eintritt in die Sexta jeder höheren Lehranstalt ohne Prüfung.