Jahrgang 
1915
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d) Das Zeugnis für Unterprima berechtigt

zur Zulassung zur Landmesserprüfung;

zur Zulassung zur Prüfung als Markscheider bei den Kgl. Bergbehörden;

zur Aufnahme in den Dienst der Reichsbank;

zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung;

zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung;

zum Eintritt als Apothekerlehrling und Zulassung zur Prüfung als Apotheker(Er- gänzungsprüfung in Latein fiir OII eines Realgymnasiums) e) Das Zeugnis für Oberprima berechtigt

1. zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern;

2. zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretaria t;

3. zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserl. Werften;

4. zum Eintritt in die Zahlmeisterlaufbahn beider Marine.(Im Bedürfnisfalle genügt

schon das Zeugnis für Prima);

5. zum Eintritt in die Offizierlaufbahn im Heere unter Erlaß der Fähnrichsprüfung.

!) Das Reifezeugnis berechtigt

1. zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den

juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Verwaltungsdienst;

2. zum Studium der Medizin und zur Zulassung zu der medizinischen Staatsprüfung;

3. zum Studium in der philosophischen Fakultät und zur Zulassung zu den Prüfungen

für das Lehramt an höheren Schulen und zur Prüfung für Nahrungsmittel-Chemiker:

4. zum Studium an Technischen Hochschulen(Hochbau, Wasser- und Straßen- sowie Eisenbahnbau, Maschinenbau, Schiffbau, Elektrotechnik, Chemie u. a.) und zur Zulassung zu den entsprechenden Prüfungen; zum Studium des Bergfaches und zur Zulassung zur Diplomprüfung für Berg-, Metall-, Hütten- und Eisenhütten-Ingenieure;

6. zum Studium des Forstfaches und zur Zulassung zur Prüfung für den höheren Staats- dienst(Mathematik unbedingt genügend);

7. zur Zulassung zur Landwirtschaftslehrerprüfung;

8. zum Studium der Tierarzneikunde und zur Zulassung zur Prüfung als Tierarzt;

9. zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung.(Er- gänzungsprüfung in Latein für Obersekunda eines Realgymnasiums);

10. zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst;

11. zum Eintritt in die Marine-Offizierlaufbahn unter Prlaß der Seekadettenprüfung;

12. zur Aufnahme in das Akademische Institut für Kirchenmusik in Berlin.

50 b8. 99 0

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VI. Unterstützungen und Stiftungen.

I. Erlaß oder Ermäßigung des Schulgeldes wurde einer Anzahl würdiger und be- dürftiger Schüler gewährt.

2. Der Bestand der Oberrealschulstiftung schloß nach der vorjährigen Rechnung mit einem Guthaben von 1454,90 ab, bestehend aus einer Schuldverschreibung der Nassauischen Landesbank über 1000, einem Sparkassenguthaben von 453,94 und einem Barbestand von 0,Ob. Die Einnnahmen der Schülerkasse beliefen sich im vergangenen Jahre insgesamt auf 226,900(an Zinsen 40, von den Abiturienten Ostern 1914 66, von den Untersekundanern Ostern 1914 38,25, von Herrn Volz 10, von Herrn Professor Dr. Meyer 10 MNℳ, 5 v. H. der Versicherungsprämie 30,40 von Robert Michel UIla 10, von Abiturienten des Jahrgangs 1914/15 18, kleinere Einnahmen 425). Die Ausgaben betrugen 44,75, sodaß ein UÜberschuß