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unmittelbarer Nähe der Anstalt, so dafs dadurch die Stunden nicht auch noch an sich ver- kürzt werden.
Beim obligatorischen Turnen wurden in allen Klassen Frei- und Ordnungsübungen, in den Mittel- und Oberklassen auch Ubungen mit Holz- und Eisenstäben, sowie mit Hanteln vorgenommen, und zwar von den einfachsten Ubungen bis zu zusammengesetzten Ubungsgruppen fortschreitend. Auch Ordnungsübungen in rein militärischen Formen fanden statt. Im Geräteturnen wurde vom Leichten zum Schweren fortschreitend in den Unter-, Mittel- und Oberklassen an allen Geräten geturnt, welche nach den neuen Lehrplänen für höhere Schulen vorgeschrieben sind. In den Oberklassen erfolgte auch planmälsige Pflege der Turnkür. Turnspiele wurden in allen Klassen, im Sommer sehr häufig in den letzten 20 Minuten, im Turnhofe geübt und im Winter öfters in der Turnhalle. Aufserdem wurden im Frühling(im Herbste nur sehr wenig wegen zu ungünstiger Witterung), wie seit nunmehr 14 Jahren, an Mittwoch- und Samstag-Nachmittagen in der Zeit von 3— 5 Uhr und später von 5— 7 Uhr auf dem Exerzierplatz freiwillige Turnspiele vorgenommen. Die Schüler der Unterklassen besuchten diese Spielstunden zahlreich, diejenigen der Oberklassen jedoch nur wenig.(Siehe Bericht: Monatsschrift für das Turnwesen, Jahrg. 1891, Heft 8 und Zeitschrift für Turnen und Jugendspiel, Jahrg. 1892, Heft 9.) In dem 1880 gegründeten Gymnasiasten-Turnverein, dem 68 Schüler aus den Klassen Untersekunda bis Prima angehörten, wurden im Sommer und Winter an 2 wöchent- lichen Abendstunden Geräte- und Gerüstübungen vorgenommen. Aulserdem haben im verflossenen Sommer 295 Schüler, also 65%, in den bei Biebrich im Rhein errichteten Schwimmanstalten das Schwimmen erlernt und geübt; 187 Schüler, also 42%, konnten das Freischwimmbad besuchen. Nach den Weihnachtsferien wurde an 3 Nachmittagen der Unterricht ausgesetzt, um auch das
Schlittschuhlaufen, wozu sich reiche Gelegenheit bot, ausgiebig üben zu können. Güll. b) Gesang. c) Zeichnen.
VI. 2 St.— Das Notwendigste aus der allgemeinen Über den allgemeinen verbindlichen Zeichenunterricht Musiklehre; rhythmische, melodische und dy- ist bei den Klassen V, IV, III 2 und IIII das namische Übungen; ein- und zweistimmige Lieder; Nötige bemerkt. Der für die Klassen II und I Choräle. eingerichtete wahlfreie Zeichenunterricht wurde c 7. rwaa durch den Zeichenlehrer Schmidt erteilt. Es
y. 2, St.— Wiederholung und Prweiterung des Sextaf nahmen im Sommer 14 und im Winter 15 Schüler Pensums; Tonleitern und Intervalle; zwei- und Aaran teil dreistimmige Lieder; Choräle. 3 Zeichnen nach Gipsmodellen und Körpergruppen mit
Allgemeiner Chor I-IV. 2 St.— Chöre verschiedener vollständiger Ausführung in Wisch- und Tusch- Art für gemischte Stimmen und Männerchor. manier.— Elemente der Projektionslehre und
Im Sommer: Paul. malerischen Perspektive.— Griechische Kunst- Im Winter: Schmitt. formen. Schmidt.
II. Verfügungen der Königlichen Behörden.
1) Der Herr Minister hat durch Erlals vom 27. April 1894 der Anstalt eine Anzahl von Spielgeräten behufs Förderung der Turnspiele als Geschenk überwiesen(vergl. unten bei Turnapparat.).
2) Das Provinzial-Schulkollegium übersendet unter dem 27. April 13 Exemplare der Fest- urkunde über die Einweihung der Schlolskirche zu Wittenberg zur Verteilung an evangelische Schüler der Oberklassen.
3) Provinzial-Schulkollegium teilt durch Verfügung vom 30. Juli mit, dals die projektierte Erweiterung des Gymnasiums vom Herrn Minister mit der Erklärung genehmigt ist, dals dem Wunsche der Stadt gemäfs bei künftigen Neuaufnahmen von Schülern in die unteren Klassen in erster Linie die Söhne hiesiger Einwohner berücksichtigt werden sollen. Durch zwei weitere Verfügungen vom 1. und 24. September wird der betr. Vertrag mit der Stadt genehmigt, bezw. zur Aushändigung übersandt.
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