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VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Montag den 22. April, morgens von 8 Uhr ab, wird die Prüfung der neu angemeldeten Schüler stattfinden.—
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 23. April, morgens 8 Uhr. Schulgeldermäſsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr— Minist.-Erlals vom 23. November
1857— vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche sind schriftlich bis zum Beginn des Schuljahrs einzureichen.
Die amtliche Sprechstunde des Unterzeichneten ist an allen Schultagen aufser Samstags von 3— 4 nachmittags in seinem Amtszimmer No. 23/3, Eingang Luisenplatz No. 4.
Dr. Fischer.
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