Jahrgang 
1915
Einzelbild herunterladen

14

Privatunterricht dürfen die Schüler nur mit Genehmigung ihres Klassenlehrers nehmen und nur mit Genehmigung des Direktors erteilen.

Der Wirtshausbesuch ist den Schülern in der Stadt und deren näheren Umgebung strengstens unstersagt; es sei denn, dass sie von ihren Eltern oder deren Stellvertretern begleitet sind. Nach längerer Wanderung dürfen sie einkehren, um eine Erfrischung zu geniessen; jedoch ist längeres Verweilen im Wirtshaus sowie jegliches Kneipen auch da verboten.

Tabakrauchen ist den Schülern auf den Strassen der Stadt, am Fenster usw. über- haupt in der Oeffentlichkeit untersagt. Den Eltern wird nachdrücklich ans Herz gelegt, ihren Söhnen ja nicht zu früh die Erlaubnis zum Rauchen zu geben, da der Nikotingenuss ebenso wie der Alkoholgenuss auf den jugendlichen, in der Entwicklung befindlichen Organismus nur eine schädliche Wirkung ausüben kann. Was dem Erwachsenen vielleicht nicht schadet, ist für die Jugend ein Gift.

Numentlich wird darauf hingewiesen, dass Rauchen und Wirtshaus- oder Kaffeebesuch auch in Frankfurt und Umgebung sowie Rauchen in der Eisenbahn und elektrischen Bahn untersagt ist.

Ueberhaupt haben sich die Schüler stets eines anständigen und gesitteten Betragens zu befleissigen, wie es sich für Schüler einer höheren Lehranstalt geziemt.

Die Ferien sind im Schuljahre 1915 wie folgt festgesetzt: 1) Ostern: von Mittwoch, den 31. März bis Donnerstag, den 15. April; 2) Pfingsten: von Freitag, den 21. Mai bis Freitag, den 28. Mai; 3) Sommer: von Freitag, den 2. Juli bis Dienstag, den 3. August; 4) Michaelis: von Dienstag, den 28. September bis Donnerstag, den 14. Oktober; 5) Weih- nachten: von Dienstag, den 21. Dezember bis Mittwoch, den 5. Januar. Schluss des Schul- jahres am Freitag, den 14. April 1916

Eltern und Schule. Die Eltern unserer Schüler werden dringend gebeten, die Schule in allen ihren Bestrebungen zu unterstützen, namentlich auch in Bezug auf Ordnung und Reinlichkeit der Schüler, nicht nur in Büchern und Heften, sondern auch in ihrem Anzug und ganzen Auftreten. Zur Erleicherung der Schulzucht und zur Hebung des Gefühles der Zu- sammengehöõrigkeit wird das Tragen der vorschriftsmässigen Klassenmützen erwartet, die die Schüler stets in ordentlichem Zustande zu halten haben. Das Herumtreiben der Schüler auf den Strassen, namentlich nach Eintritt der Dunkelheit ist ungehörig und unstatthaft.

Eine weitere Bitte ist, dass sich die Eltern stets über die Leistungen ihrer Söhne auf dem Laufenden halten mögen. Zu diesem Zwecke ist anzuraten, dass sie sich die Hefte vorlegen lassen, die die Schüler von Zeit zu Zeit mit nach Hause bringen, Auch ist wünschenswert, dass sie mit den Lehrern Fühlung nehmen; zu diesem Zwecke hat jeder Lehrer wöchentlich, der Unterzeichnete täglich eine Sprechstunde; die Zeit derselben wird am schwarzen Brett im Flur und in den Klassenzimmern am Anfang des Semesters angeschlagen. Von dieser Ein- richtung wird viel zu wenig Gebrauch gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aus- sprache zwischen Schule und Elternhaus mindestens ebensosehr im Interesse des letzteren wie der Schule liegt. Auch ist es zu einer richtigen Beurteilung des Schülers notwendig, dass die Lehrer auf körperliche oder geistige Eigenarten der Schüler von den Eltern hingewiesen werden. Notwendig ist es, den Besuch vorher anzumelden, damit die ntigen Erkundigungen über den Schüler eingezogen werden können. Sollte aus irgend einem Grunde ein Besuch in der Sprechstunde nicht möglich sein, so sind alle Lehrer gerne bereit, eine andere Zeit für eine Unterredung zu vereinbaren.

Auf keinen Fall sollte ein Besuch bis in die letzten Wochen vor der Versetzung aufge- schoben werden, da er dann zwecklos ist.

Der Besuch von Theater-, Konzert-, Kinematographen-Aufführungen und dergl. ist den Schülern nur in Begleitung ihrer Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertreter gestattet, ohne diese nur mit der in jedem Falle einzuholenden rlaubnis des Klassenlehrers. Die Teilnahme an Veranstaltungen von Vereinen usw. ist dem Klassenlehrer in jedem Falle anzuzeigen und zwar vor dem Beginne der Proben.

Die Anstalt verfügt über eine sorgfältig ausgewählte Schülerbücherei, die den Schülern eine reiche Fülle belehrenden und unterhaltenden Lesestoffes bietet. lch bitte die Eltern dringend, den Lesestoff ihrer Söhne genau zu überwachen. Es gibt jetzt so viele gute und zugleich billige Bücher, dass Niemand zur sog. Schundliteratur zu greifen braucht, die die Jugend vergiftet.

Während der Schulzeit sowie während der Ferien werden von dem Taunusklub Jugendwanderungen veranstaltet, die den Schülern warm empfohlen werden.