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4. Chemische Sammlung.(Verwalter: Oberlehrer Dr. Jilke.)
Geschenkt wurden: von Herrn Ingenieur Hauck in Frankfurt Stahlproben, Rohmaterialien und metallurgische Bilder der„Bergischen Stahlindustrie G. m. b. H.“ in Remscheid; von Herrn L Strasser in Oberursel eine Sammlung Farbstoffe und Eiweißpräparate; von Untersekundaner Gasser Mineralien; von Quintaner Kamm Steinsalz und Abraumsalze.
5. Naturkundliche Sammlung.(NVerwalter: Oberlehrer Dr. Jilke.)
Geschenkt wurde von den Schülern Gasser UII exotische Eidechsen; Mann UII ein Eichhornnest; Heintz UIII Droguenmuster; Wiederhold UIII Seepferdchen, Käfer, Mineralien; Prisstaff, Sachs, Koulen UIII, Batze V Muscheln und Schnecken.
Allen gütigen Spendern sei auch hier aufrichtiger Dank ausgesprochen.
VI. Mitteilungen an die Eltern.
Bei der Aufnahmeprüfung in Sexta sind folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, 2. die Fertigkeit, ein Diktat ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung in deutscher und lateinischer Schrift klar, deutlich und geläufig niederzuschreiben, 3. Kenntnis der 4 Rechnungsarten mit ganzen Zahlen; ganz besonders wird auf die Kenntnis der lateinischen Schrift und die Division hingewiesen.
Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete jederzeit mündlich und schriftlich entgegen.
Die Abmeldung hat spätestens am 2. Juli, 14. Oktober, 5. Januar zu erfolgen, sonst ist das Schulgeld für das folgende Vierteljahr zu bezahlen..
Es wird den Eltern dringend geraten, ihre Söhne möglichst erst nach Erlangung der Berechtigung zum einjährigen Militärdienst von der Oberrealschule wegzunehmen. Schüler, die vorher abgehen, haben keine abgeschlossene Bildung; in diesem Falle ist sie weniger wert als diejenige, die die Volksschule vermittelt. Namentlich wird vor einer Abmeldung im ersten Aerger über die Nichtversetzung gewarnt; es empfiehlt sich in diesem Falle stets erst mit dem Klassepnlehrer oder dem Direktor Rücksprache zu nehmen. Sitzen zu bleiben ist keine Schande und für viele Schüler geradezu eine Wohltat.
Das Schulgeld beträgt 150 Mark, für Obertertia, Sekunda und Prima 180 Mark. Gesuche um ganze oder teilweise Befreiung sind in den ersten zwei Wochen des Semesters an das Kuratorium zu richten. Für würdige und bedürftige Schüler ist eine Hilfsbibliothek eingerichtet, aus der Schulbücher entliehen werden können; Anträge dazu sind schriftlich von dem Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Unterzeichneten einzureichen.
Muss ein Schüler wegen Krankheit die Schule versäumen, so ist spätestens am zweiten Tage des Fehlens eine schriftliche Entschuldigung an den Klassenlehrer zu senden. Wegen der in der Schule unumgänglich notwendigen Ordnung werden die Eltern dringend ersucht, dieser Vorschrift unbedingt nachzukommen; andernfalls sieht sich die Schule genötigt mit Strafen gegen die Schüler vorzugehen, da dann angenommen werden muss, dass sie ihre Eltern nicht in der gehörigen Weise in Kenntnis gesetzt haben.
Wünscht ein Schüler aus anderen Gründen die Schule zu versäumen, so ist vorher ein schriftliches Gesuch mit Angabe der Gründe einzureichen. Urlaub bis zu einem Tag erteilt der Klassenlehrer, mehrtägigen Urlaub sowie jeden Urlaub im Anschluss an die Ferien der Direktor.
Die Wahl und jeder Wechsel der Wohnung für Auswärtige unterliegt der vorherigen Genehmigung des Direktors.
Befreiung vom Turnen und Singen gewährt der Unterzeichnete nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses Befreiung vom Singen erstreckt sich jedoch nicht auf den theoretischen Unterricht der beiden unteren Klassen.
Die Teilnahme an dem wahlfreien Unterricht im Linearzeichnen, der mit Obertertia beginnt, wird den Schülern wegen der grossen Wichtigkeit des Faches dringend empfohlen.
Die Teilnahme an dem wahlfreien Unterricht in Latein unterliegt der Genehmigung des Direktors; die Teilnahme empfiehlt sich für alle Schüler, die einen gelehrten Beruf ergreifen wollen. Die Schüler werden soweit gefördert, dass sie an den Kursen der Universität teilnehmen können.


