Jahrgang 
1885
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Belehrungen über die Verslehre ſchließen ſich an die poetiſche Lektüre an. Sie haben ſich auf das zu deren Ver⸗ ſtändnis Notwendige zu beſchränken.

Bei der Lektüre iſt dem richtigen Leſen die nötige Sorgfalt zu widmen, auch auf die Beobachtung der Quantität Aufmerkſamkeit zu richten.

4. Franzöſiſche Sprache. Lehrziel: Die Schüler ſollen mit den Regeln der franzöſiſchen Formenlehre vertraut gemacht werden und ſich einen für das Verſtändnis der zur Schullektüre geeigneten proſaiſchen und poetiſchen Werke ausreichenden Wortſchatz aneignen. Sie ſollen einige Gewandtheit im mündlichen Gebrauch der franzöſiſchen Sprache erwerben, ſowie die Fähigkeit erlangen, ein nicht zu ſchweres deutſches Stück grammatiſch richtig ins Franzöſiſche zu übertragen und über ein leichteres hiſtoriſches Thema einen von groben Inkorrektheiten freien Auſſatz zu ſchreiben. Sie ſollen endlich mit einer Anzahl hervorragender Werke der franzöſiſchen Litteratur durch die Lektüre bekannt gemacht werden.

a. Grammatik. In V und lyV werden mit Benutzung eines Elementarbuchs durch fortgeſetzte mündliche und ſchriftliche übung die Regeln der Ausſprache, die regelmäßige Formenlehre und einige wichtigeren Sätze der Syntax eingeprägt. Von IIIb an wird eine hinreichenden Übungsſtoff enthaltende Grammatik eingeführt. An der Hand derſelben wird in IIIb und IIIa die Formenlehre durchgearbeitet und befeſtigt. In IIb und IIa wird die Syntax gelehrt und im weſentlichen zum Abſchluß gebracht. Für I bleibt dann der Hauptſache nach nur eine Wiederholung des durchgenommenen grammatiſchen Stoffs und die Behandlung der wichtigſten Synonyme übrig.

b. Die ſchriftlichen Arbeiten werden in den unteren und mittleren Klaſſen dem übungsbuch entnommen oder ſchließen ſich der Lektüre an. Von II an werden auch zuſammenhängende deutſche Stücke ins Franzöſiſche überſetzt, die nicht dem Übungsbuch entnommen ſind. In I treten noch franzöſiſche Aufſätze über leichtere, vorwiegend hiſtoriſche Themata hinzu. Durch alle Klaſſen hindurch bis zur II, einſchließlich, werden zur übung des Ohres und Befeſtigung der Orthographie zuweilen auch franzöſiſche Stücke diktiert.

c. Lektüre. In V und IV werden nur die im übungsbuch enthaltenen Stücke benutzt. Von IIIb an kommt eine Chreſtomathie zur Anwendung. In der für die Oberklaſſen beſtimmten müſſen die bedeutendſten Repräſentanten der franzöſiſchen Litteratur durch größere Stücke vertreten ſein. Von II an werden außerdem zuſammenhängende proſaiſche und poetiſche Werke geleſen. Ein beſonderer Unterricht in der franzöſiſchen Litteraturgeſchichte wird nicht gegeben, ſondern das zum Verſtändnis des betreffenden Schriftſtellers Notwendige bei der Lektüre mitgeteilt. Ebenſo ſchließen ſich die erforderlichen Erklärungen aus der Metrik der Lektüre an. Von Anfang an ſind zuweilen kleinere proſaiſche und poetiſche Stücke zu memorieren, die vorher zum Verſtändnis der Schüler gebracht worden ſind. Die Sprechübungen ſind in der Regel an die Behandlung der Grammatik und der Leſeſtücke anzuknüpfen.

5. Engliſche Sprache. Lehrziel: Die Schüler ſollen ſich die Regeln der engliſchen Ausſprache, Formenlehre und Syntax aneignen und einen für das Verſtändnis der zur Schullektüre geeigneten proſaiſchen und poetiſchen Werke ausreichenden Wortſchatz erwerben. Sie ſollen ſich einige Gewandtheit im mündlichen Gebrauch der Sprache verſchaffen, ſowie die Fähigkeit erlangen, ein nicht zu ſchweres Stück grammatiſch richtig ins Engliſche zu übertragen und über ein leichteres hiſtoriſches Thema einen von groben Inkorrektheiten freien Aufſatz zu ſchreiben. Sie ſollen endlich mit einer Anzahl hervorragender Werke der engliſchen Litteratur durch die Lektüre bekannt gemacht werden.

a. Grammatik. In III iſt zunächſt die Ausſprache zu üben. Außerdem werden die Formenlehre und die wichtigſten Regeln der Syntax eingeprägt. In II wird der in den vorgehenden Klaſſen durchgenommene Stoff repetiert und der Unterricht in der Grammatik der Hauptſache nach zum Abſchluß gebracht. Für I, wo die Lektüre in den Vorder⸗ grund tritt, bleibt dann im weſentlichen nur eine Repetition der Grammatik und die Behandlung der wichtigſten Syno⸗ nyme übrig.

b. Für die ſchriftlichen Arbeiten gelten dieſelben Beſtimmungen wie beim Franzöſiſchen.

c. Lektüre. In III werden die im übungsbuch enthaltenen Stücke geleſen. Von IIb an wird eine Chreſtomathie benutzt, in welcher die bedeutendſten Repräſentanten der engliſchen Litteratur durch größere Stücke vertreten ſein müſſen. Von Ila an werden außerdem zuſammenhängende Werke geleſen. Von Anfang an werden zuweilen kleinere Gedichte und Proſaſtücke memoriert, welche vorher zum Verſtändnis der Schüler gebracht worden ſind. Die Sprechübungen müſſen ſich in der Regel an den Grammatikunterricht und die Lektüre anſchließen.

6. Geſchichte. Lehrziel: Die Schüler ſollen ſich hinlängliche Kenntnis der epochemachenden Begebenheiten der Weltgeſchichte und der darin durch ihre Bedeutung beſonders hervorragenden Perſönlichkeiten, vorzugsweiſe der griechiſchen, römiſchen und vaterländiſchen Geſchichte erwerben. Außerdem wird in vorſichtig beſchränktem Maße der Forderungen chronologiſche Sicherheit und Bekanntſchaft mit dem Schauplatze der hiſtoriſchen Begebenheiten verlangt.