Spezieller Lehrplan.
1. Religion. Über den Lehrſtoff und ſeine Verteilung auf die einzelnen Klaſſen wird im Benehmen mit den kirchlichen Behörden eine beſondere Verfügung erlaſſen werden.
2. Deutſche Sprache. Lehrziel: Der Unterricht in der deutſchen Sprache ſoll den Schüler befähigen, ſich ſowohl mündlich als ſchriftlich beſtimmt und richtig auszudrücken. Er ſoll ihm die Geſetze der Mutterſprache zu eigen machen und durch ihre Erkenntnis und fortgeſetzte, bewußte Anwendung ſein Denkvermögen ſtärken. Er ſoll an dem behandelten Stoff den Gedankenkreis des Schülers erweitern und überhaupt die harmoniſche Ausbildung ſeines Geiſtes fördern helfen und ihn endlich mit der deutſchen Litteratur in ihren hervorragendſten Erzeugniſſen bekannt machen.
a. Die Lektüre bildet auf allen Stufen den Mittelpunkt des Unterrichts in der deutſchen Sprache. In VI und V wird dabei das Wichtigſte aus der griechiſchen, römiſchen und deutſchen Sage berückſichtigt. Von IIb an dienen der Lektüre außer den im Leſebuch enthaltenen poetiſchen Proben und Proſaabſchnitten noch zuſammenhängende größere Stücke unſerer klaſſiſchen Litteratur. Der poetiſchen Lektüre ſchließen ſich von IIb aufwärts Erklärungen an über die Versmaße und die einzelnen Dichtungsarten. Ein beſonderer Unterricht in der Metrik und Poetik wird nicht erteilt.
In IIa wird im Anſchluß an die Lektüre ein Überblick über die klaſſiſche Litteratur des Mittelalters gegeben. Als Proben werden dabei gute Üüberſetzungen benutzt. In I werden die Schüler ebenfalls in Anſchluß an die Lektüre mit unſerer neueren klaſſiſchen Litteratur bekannt gemacht. Von IIa an werden auch größere Stücke aus guten üÜber⸗ ſetzungen der epiſchen und tragiſchen griechiſchen Klaſſiker geleſen.
Zur Erweiterung der litterariſchen Beleſenheit dient eine wohlgeordnete von dem Lehrer des Deutſchen zu leitende Privatlektüre, für welche die Schulbibliotheken mit dem nötigen Material zu verſehen ſind.
b. Durch alle Klaſſen gehen Üübungen im mündlichen Vortrag. Die einzelnen Anſtalten haben für ſich einen Kanon aufzuſtellen, welcher die in jeder Klaſſe zu erlernenden und durch Wiederholung von Zeit zu Zeit zu befeſtigenden Gedichte enthält. In den oberen Klaſſen finden übungen im freien Vortrag ſtatt. Dabei ſind nur ſolche Gegenſtände zu wählen, die in dem Rahmen des von der Schule Gebotenen gelegen ſind und von dem Schüler vollſtändig beherrſcht werden.
c. Die Grammatitk iſt im engſten Anſchluß an die Lektüre zu lehren. Formenlehre und Orthographie, Satz⸗ lehre und Interpunktion ſind in den Klaſſen VI— III zu erledigen. Die Formenlehre wird dabei der Hauptſache nach in VI, V und IV durchgenommen. In IIIb und IIIa folgt dann eine eingehende, mit fortgeſetzten übungen verbundene Repetition, ſowie das Wichtigſte über Wortbildung. Die Satzlehre wird in VI begonnen und in III zum Abſchluß gebracht. Das Notwendigſte aus der Dispoſitions⸗ und Stillehre iſt in den Oberklaſſen bei Vorbereitung und Korrektur der Aufſätze, ſowie bei Beſprechung von Muſterſtücken zu bringen.
d. Die ſchriftlichen Arbeiten beſtehen in VI, V und IV in orthographiſchen und grammatiſchen Ubungen, ſowie in der Wiedergabe kleiner, in der Schule vorbereiteten Erzählungen und Beſchreibungen. In den folgenden Klaſſen kommen zunächſt hinzu: Schilderungen, Übertragungen von Gedichten und ab und zu auch Inhaltsangaben und über⸗ ſetzungen, beziehungweiſe Bearbeitungen fremdſprachlicher Leſeſtücke. Von IIb an gewinnen die Aufſätze allmählich eine größer werdende Selbſtändigkeit.
3. Lateiniſche Sprache. Lehrziel: Der Unterricht in der lateiniſchen Sprache hat im allgemeinen die Aufgabe, die Grundlage für die grammatiſche Erkenntnis überhaupt zu bilden. Im beſondern iſt das Ziel desſelben: Kenntnis der Formenlehre und der Hauptregeln der Syntax, Bekanntſchaft mit den wichtigſten Geſetzen der Verslehre, Erwerbung eines für die Schullektüre ausreichenden Wortſchatzes. Die Lektüre erſtreckt ſich auf eine Auswahl der für die einzelnen Klaſſen geeigneten Werke der klaſſiſchen lateiniſchen Litteratur.
a. Grammatik. In VI und V wird die regelmäßige Formenlehre durchgenommen. Die unregelmäßige Formen⸗ lehre wird in V begonnen und in IV zum Abſchluß gebracht. Außerdem werden ſchon in V die einfachſten ſyntaktiſchen Regeln eingeübt. In IV ſind noch die leichteren Regeln der Kaſuslehre durchzunehmen und zu befeſtigen, ſowie die wichtigſten Abſchnitte der Tempus⸗ und Moduslehre einzuüben. In III wird die Kaſuslehre zum Abſchluß gebracht und das in IV bereits Durchgenommene aus der Tempus⸗ und Moduslehre befeſtigt. In II wird die Tempus⸗ und Moduslehre beendigt. In I muß die Lektüre vorwiegen.
b. Die ſchriftlichen Übungen ſollen ſich in der Regel der Klaſſenlektüre anſchließen.
c. Für die Lektüre wird in VI und V nur das eingeführte Elementarbuch benutzt. In IVY kann auch eine Chreſtomathie verwendet werden. In IIIb und IIIa iſt entweder eine Chreſtomathie zu gebrauchen, oder in erſterer Klaſſe Cornel, in letzterer Cornel oder Cäſar de bello gallico zu leſen. In II ſind Cäſar und Ovids Metamorphoſen zu verwenden. In I Salluſt, Livius, leichtere Reden von Cicero und Vergils Aeneide. Auch können in I leichtere Oden von Horaz geleſen werden.


