Jahrgang 
1885
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Als Hausarbeiten ſind nur ſolche zuläſſig, welche ebenſo, wie die in der Schule gefertigten ſchriftlichen Arbeiten von dem Lehrer durchgeſehen und korrigiert werden. Bei den Üübungen und der Lektüre iſt von dem Retrovertieren und Variieren in ausgiebiger Weiſe Gebrauch zu machen.

Zu 4 und 5.Franzöſiſche Sprache und Engliſche Sprache.

Bezüglich der ſchriftlichen Arbeiten gilt im allgemeinen das im vorigen Abſchnitt über das Lateiniſche Geſagte.

Da bei dieſen beiden lebenden Sprachen auf den praktiſchen Gebrauch Gewicht gelegt werden muß, ſo treten von II an überſetzungen ſelbſtändiger Stücke und von I an leichtere Aufſätze hinzu.

Zu 6.Geſchichte.

Eine allzugroße Belaſtung der Schüler mit einzelnen Daten iſt ſtreng zu vermeiden. Von Anfang an iſt darauf zu ſehen, daß das Vorgetragene von den Schülern frei nacherzählt wird. Durch häufige Repetitionen iſt das Gelernte zu befeſtigen und zu erhalten. Umfaſſende Generalrepetitionen dagegen, die für eine Stunde ſehr große Vorbereitung erfordern, dürfen nicht ſtattfinden.

Zu 7.Geographie.

Die Überladung mit einer allzugroßen Fülle von politiſchem und ſtatiſtiſchem Material iſt zu vermeiden. Das Hauptgewicht iſt auf die Topographie zu legen. Die wichtigſten Verkehrslinien, Eiſenbahnen, Kanäle u. ſ. w. ſind hervor⸗ zuheben. Dabei iſt ſtets mit dem Geſchichtsunterricht die Verbindung zu erhalten. Bezüglich der Repetition iſt dasſelbe zu berückſichtigen, wie bei der Geſchichte. Zur Ausbildung der Vorſtellung dienen außer den Karten einfache Skizzen, welche der Lehrer an der Tafel entwirft und von den Schülern entwerfen läßt.

Zu 8.Mathematik.

Die Mathematik iſt der Lehrgegenſtand, welcher neben der Grammatik ganz beſonders dazu berufen iſt, den Verſtand des Schülers zu bilden und ihn an ein ſtreng richtiges Denken und Schließen zu gewöhnen. Das muß für die Methode des Unterrichts beſtimmend ſein. Es iſt auf allen Stufen darauf zu ſehen, daß die Schüler ſich den Stoff vollkommen zu eigen machen und den inneren Zuſammenhang faſſen. Bei dem gewöhnlichen Rechnen iſt darauf zu ſehen, daß der Schüler ſtets einen Einblick in die ausgeführten Operationen bekommt. Er iſt deshalb immer zu nötigen, über die von ihm gelöſten Aufgaben Rechenſchaft zu geben. Mathematiſche Aufgaben, die nur durch beſondere, nicht leicht zu findende Kunſtgriffe gelöſt werden können, ſind auszuſchließen. Bei allen Zweigen der Mathematik und bis in die oberſten Klaſſen hinauf iſt darauf zu ſehen, daß die Schüler einfachere Operationen auch im Kopf ausführen.

Der Mathematikunterricht iſt in den einzelnen mittleren und oberen Klaſſen wo möglich in die Hand desſelben Lehrers zu legen. Es kann dann je nach Bedürfnis für gewiſſe Zeit die Geometrie oder die Algebra vorwiegen, indem einem dieſer Fächer der größte Teil der für beide angeſetzten Stunden gewidmet wird.

Zu 9.Naturwiſſenſchaften.

Der Unterricht in den Naturwiſſenſchaften ſoll dem Schüler einen gewiſſen Schatz von Kenntniſſen überliefern, ihm Freude an der Natur beibringen, ihn beobachten und das Beobachtete geiſtig verwerten lehren. Aus der großen Fülle von Stoff iſt nur relativ weniges herauszunehmen, dies aber eingehend zu behandeln und ſtets die Verbindung zu einem Ganzen herzuſtellen. Es trifft dieſe Beſchränkung ganz beſonders die beſchreibenden Naturwiſſenſchaften; aber auch bei der Phyſik und Chemie iſt ſie notwendig. Bei der Phyſik beruht in IIb der Unterricht ausſchließlich auf der Anſchauung. Später tritt die deduktive Behandlung mehr hervor, die namentlich bei der Mechanik, mathematiſchen Geographie und Optik in I zur Anwendung kommt. Doch darf auch hier das Experiment und die Anſchauung überhaupt nicht vernachläſſigt werden.