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von hier in gleicher Weise vorgestellt und eingeführt. Derselbe übernahm zunächst die Hälfte der pflichtmässigen Lehrstunden des ordentlichen Gymnasiallehrers Hohenth al, welcher in Folge einer während des Winters 1885/86 vorausgegangenen Ueberanstrengung nach dem Urteil seines Arztes für längere Zeit ausser Stand war, die volle Zahl seiner Pflicht- stunden zu erteilen. Zur Versehung dieser Lektionen war der Hilfslehrer Winneberger durch Beschluss Königl. Prov.-Schulkollegiums vom 19. April 1886 dem hiesigen Gymna- sium überwiesen worden. Endlich führte der Direktor den mit Versehung einer ordent- lichen Lehrerstelle und gleichzeitiger Ableistung der zweiten Hälfte seines Probejahrs dem hiesigen Gymnasium überwiesenen Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Eduard Schneider*) in sein neues Amt ein. Ausserdem verblieben die beiden Probekandi- daten des Schuljahres 1885/86 Albrecht Tiemann**) und Karl Fischer**) wäh- rend des Sommersemesters 1886 noch in Thätigkeit am hiesigen Gymnasium. Dem er- steren gestattete nämlich Königl. Prov.-Schulkollegium zu Kassel durch Verfügung vom 19. März 1886,»da derselbe durch»Krankheit an der vollen Erreichung des Zieles gehindert worden war, die Fortsetzung»des Probejahres bis zum Herbst d. Js.« Für den Kandi- daten Fischer aber genehmigte die nämliche Behörde durch Verfügung vom 19. März 1886, dass derselbe»nach Absolvierung seines Probejahres am hiesigen Gymnasium⸗ ohne »Remuneration durch einige Lektionen weiter beschäftigt werde.« Nachdem der Direktor hierauf die Schulordnung des Gymnasiums verlesen und erläutert hatte, verpflichtete er 77 neueintretende Schüler auf dieselbe durch Handschlag.— Die Lektionen des Morgenunter- richts wurden auch in diesem Sommer während der Stunden von 7— 11, bezw. von 7— 12 abgehalten. eine Einrichtung, welche sich auch dies Mal vortrefflich bewährte.
Nachdem der Herr Minister durch Verfügung vom 13. April 1886 genehmigt hatte, »dass die Teilung der Prima an dem Gymnasium zu Marburg in 2 Coeten zunächst
er sich dem Studium der klassischen Philologie, Geschichte und Geographie auf den Universitäten zu Marburg und Berlin. Nachdem er vom 1. Oktober 1880 bis ebendahin 1881 seiner Militärpflicht als Einjährig-Freiwilliger genügt, wurde er durch Beschluss Königl. Prov.-Schulkollegiums zu Kassel vom 5. November 1881 dem Königl. Gymnasium zu Rinteln zur Versehung einer ordentlichen Lehrstelle, zu- gleich zur Ableistung des pädagogischen Probejahres zugewiesen. Am 20. Januar 1882 bestand er zu Marburg das Examen pro facultate docendi und war dann an der genannten Anstalt als wissenschaft- licher Hilfslehrer thätig bis zum Schluss des Schuljahres 1883/84. Gegen Ende desselben war er ge- nötigt, zur Heilung eines körperlichen Leidens um einen längeren Urlaub Hachzusuchen, welcher, da zu- nächst eine Verschlimmerung des Leidens eintrat, auf zwei Jahre ausgedehnt wurde. Erst Ostern 1886 konnte er in der oben bezeichneten Weise seine Thätigkeit wieder aufnehmen.
*) Eduard Schneider, geb. den 9. September 1860 zu Müsen(Kr. Siegen), besuchte von Ostern 1876 bis Ostern 1881 das Königl. Gymnasium zu Dillenburg und studierte in Berlin und Bonn klassische Philologie und Theologie. An letzterer Universität am 14. März 1885 promoviert, trat er Michaelis 1885 am Königl. Gymnasium zu Dillenburg als Cand. prob. ein und bestand am 5. De- cember desselben Jahres vor der Königl. Prüfungs-Kommission zu Bonn die Prüfung pro facultate do- cendi. Durch Verfügung Königl. Prov.-Schulkollegiums vom 29. April 1886 wurde er sodann zur kom- missarischen Versehung der letzten ordentlichen Lehrerstelle und gleichzeitiger Ableistung der zweiten Hälfte des Probejahrs dem hiesigen Gymnasium überwiesen.
**) Siehe über dieselben das Anstaltsprogramm für Ostern 1886.


