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2. Zur Nachricht.
a) Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich, An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Species mit unbekannten und ganzen Zahlen; d) einige Kenntniss biblischer Geschichten.— Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünscht.
b) Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im wohl- verstandenen Interesse ihrer Zöglinge, wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterricht nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare des diesjährigen Programmes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.
c) An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich wenden zu wollen. Ich bitte, für diese Besprechungen, sofern nicht ein Eilfall oder ein Anliegen Auswärtiger vorliegt,— in welchen Fällen ich jederzeit zu sprechen bin,— möglichst die im Gymnasialgebäude angeschlagenen Sprechstunden des Direktors zu wählen.
d) Das neue Schulj ahfr 1887/88 beginnt Montag den 18. April morgens 8 Uhr mit der Prüfung der für Quinta bis Prima angemeldeten Schüler. Die feierliche Eröffnung
und die Aufnahme der neuen Schüler findet an demselben Tage nachmittags um 4 Uhr statt.
Anmeldungen werden unter Vorlegung von Geburts- und Impf-, bezw. Revaccinations- scheinen, sowie eines Zeugnisses der bisherigen Lehrer bis zum 6. April erbeten.
Der Königliche Gymnasialdirektor:
Dr. Georg Buchenau.


