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teil. Zur Ausführung gelangten Zeichnungen nach Vorlagen und Gipsmodellen, Figuren, Landſchaften, Tiere. 2 St. Seck.
d) Schreiben. Quinta und Sexta komb. Übung in der deutſchen und lateiniſchen Schrift nach Vorſchrift an der Tafel. Die griechiſchen Buchſtaben. 2 St. Seck.
II. Mitteilungen aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörde.
Caſſel, 13. April 1896. Ein Exemplar des nach einer Skizze Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs hergeſtellten allegoriſchen Bildes des Prof. Knackfuß in Caſſel in Eichenrahmen wird von der Behörde dem Gymnaſium als Geſchenk überſandt.
Caſſel, 23. April. Es wird eingeſchärft, daß ſich die Behörden und Beamten zu ihrem dienſtlichen Schriftwechſel des den Vorſchriften entſprechenden Papiers bedienen.
Caſſel, 23. April. Die Abiturienten, welche, ohne die Reife im Hebräiſchen erlangt zu haben, zum Studium der Theologie übergehen, ſollen von dem Direktor auf die baldige Nachholung der Reifeprüfung im Hebräiſchen vor einer Wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Kommiſſion für das höhere Schulamt hingewieſen werden.
Caſſel, 28. April. Von öffentlichen Schüleraufzügen, die der polizeilichen Genehmigung nicht bedürfen, iſt in Fällen, wo es ſich um größere Veranſtaltungen handelt, der Ortspolizeibehörde vorher Kenntnis zu geben.
Caſſel, 1. Mai. Den bereits beſchäftigten Hilfslehrern ſoll die Zeit der Teilnahme an dem Kurſus an der Turnlehrerbildungsanſtalt zu Berlin als Hilfslehrerdienſtzeit angerechnet werden.
Caſſel, 2. Juni. Kandidaten des höheren Schulamts ſind verpflichtet, eine wenigſtens drei Monate dauernde kommiſſariſche Beſchäftigung, mit der eine Remuneration von wenigſtens 125 Mk. monatlich verbunden iſt, auf das Verlangen der vorgeſetzten Behörde zu übernehmen.
Caſſel, 12. Oktober. Bei den Aufnahmeprüfungen inländiſcher Schüler, die an aus⸗ ländiſchen höheren Lehranſtalten vorgebildet, in eine der oberen Klaſſen einzutreten wünſchen, ſoll mit beſonderer Strenge verfahren werden. 1
Caſſel, 4. November. Den viſſenſchaftlichen Lehrern ſollen höchſtens 6 Turnſtunden wöchentlich zuerteilt werden.
Caſſel, 14. November. Mitteilung, daß dem gegenwärtig regierenden Herzoge von Sachſen⸗ Coburg und Gotha ſowie deſſen Sohne, dem Erbprinzen, als Königlich Großbritanniſchen Prinzen das Prädikat„Königliche Hoheit“ zuſteht.
Caſſel, 16. Januar 1897. Die Verpflichtung zur Einholung des Ehekonſenſes für die Staatsbeamten iſt durch eine bloße Anzeigepflicht von der vollendeten Thatſache der Eheſchließung erſetzt.
Caſſel, 6. Februar. An dem am 16. Februar d. Js. ſtattfindenden 400jährigen Geburts⸗ tage Philipp Melanchthons ſollen in den evangeliſchen Religionsſtunden dieſes Tages oder der letzten ihm vorhergehenden die evangeliſchen Schüler über das Leben Melanchthons und deſſen Wirken für die evangeliſche Kirche und Schule in geeigneter Weiſe belehrt werden.
Caſſel, 8. Februar. Die Vereidigung von Kandidaten des höheren Schulamts ſoll fortan allgemein nach erlangter Anſtellungsfähigkeit bei der thatſächlichen Übernahme eines Amtes, in der Regel alſo bei der erſten kommiſſariſchen Beſchäftigung an einer höheren Lehranſtalt erfolgen.


