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VI. Stiftungen und Unterſtützungen.
Das Kuratorium hat ſeiner Befugnis gemäß auch in dieſem Jahre dürftigen und würdigen Schülern Schulgeldbefreiungen gewährt. Die Geſamtſumme der Ermäßigungen belief ſich auf unge⸗ fähr 10 Proz. der Soll⸗Einnahmen aus dem Schulgeld. Stiftungen beſitzt die Anſtalt zur Zeit immer noch nicht. Doch iſt aus Anlaß der 25jährigen Jubelfeier des Gymnaſiums unter den früheren Schülern eine Sammlung für eine wohlthätige Stiftung im Gange, über die hoffentlich im nächſten Programme nähere Auskunft gegeben werden kann.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Am Donnerstag den 3. April wird das Schuljahr geſchloſſen.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 27. April. Am Montag den 26. April werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete an den beiden vorhergehenden Tagen im Gymnaſialgebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt an⸗ gehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen. Ebenſo ſind Impf⸗ beziehungsweiſe Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Zur Aufnahme in die Serta iſt das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Als Vorkenntniſſe werden verlangt: 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung verſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler nieder⸗ zuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bi⸗ bliſcher Geſchichten des alten und neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und ſonſtigen Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden im Intereſſe ihrer Zöglinge und unſerer Anſtalt erſucht, ſich bei ihrem Unterricht der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, wie er aus den Programmen leicht erſichtlich iſt, anzuſchließen. Programme ſtehen gern zu Dienſten.
Die Hauswirte der Schüler ſind verpflichtet das Lehrerkollegium in der Haudhabung der Disziplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze von ſeiten der ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Insbeſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebene Arbeitszeit inne halten und zu ihren Studien verwenden, ſowie daß dieſelben in der von der Schule beſtimmten Zeit das Haus nicht mehr verlaſſen. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt. Etwa vorgekommene Ungehörigkeiten ſind von den Hauswirten dem Direktor beziehungsweiſe den Lehrern, wenn ſie die Schüler beſuchen, oder bei an⸗ deren Gelegenheiten mitzuteilen, damit die Schule in den Stand geſetzt werde rechtzeitig einzuſchreiten und die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn in dieſer Be⸗ ziehung die Hauswirte dem Lehrerkollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht gelingen den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen unſerer Stadt ſo außerordentlich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten.
Der Gymnaſial⸗Direktor:
Prof. Dr. Wahle.
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