Veilage.
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Rede auf dem Actus 1887.
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Hohe und hochgeehrte Anweſende!
Liederum haben wir Ihnen durch die Prüfungen und durch die Schlußfeier einen Einblick in die Leiſtungen unſerer Schule überhaupt, eine Anſchauung des geiſtigen Standpunktes jedes einzelnen Schülers zu geben verſucht. Ein maßgebendes Urteil finden die Eltern und Angehörigen unſerer Schü⸗ ler für jedes Fach in den Schlußcenſuren; ſie erfahren dieſes Urteil in den auf dieſen Cenſuren be⸗ ruhenden Verſetzungen und Entlaſſungen mit dem Zeugnis der Reife. Um aber den Eltern Gelegenheit zu geben, ſchon vor dieſen entſcheidenden Beſchlüſſen der Lehrerconferenz den geiſtigen Standpunkt ihrer Kinder zu erkennen und ihre Maßnahmen darnach zu beſtimmen, werden in jedem Schuljahr noch zweimal Zeugniſſe ausgegeben, im Herbſte und zu Weihnachten. Seit Einführung des höheren Ortes feſtgeſtell⸗ ten Normallehrplans, durch welchen die Forderungen in allen Unterrichtsgegenſtänden für jede Klaſſe und für die ganze Anſtalt feſtgeſtellt worden ſind, und ſeit Erlaß verſchiedener Beſtimmungen in betreff der Verſetzungen und Entlaſſungen haben wir in der vorletzten Cenſur zu Weihnachten die Eltern auf⸗ merkſam gemacht, wenn Verſetzung und Entlaſſung in Folge mangelhafter Leiſtungen in wichtigen Fächern beanſtandet werden könnten, damit den Eltern Gelegenheit gegeben werde, noch rechtzeitig ein⸗ zugreifen, ehe die für ſie ſo ſchmerzliche Erfahrung, für uns Lehrer eine traurige Notwendigkeit, eintritt, wenn einem Schüler die Verſetzung oder die Entlaſſung mit dem Zeugnis der Reife verſagt werden muß. Wir ſind in dem nun ablaufenden Schuljahre in unſeren Bemühungen, den Eltern dieſe ſchmerz⸗ liche Erfahrung zu erſparen, noch weiter gegangen, indem wir ſchon im Herbſte die Eltern, deren Kinder in wichtigen Fächern keine genügende Note hatten, darauf aufmerkſam machten, daß eine Nach⸗ hilfe nötig ſei, die ihren Kindern teilweiſe durch ſie ſelbſt, oder durch ältere Geſchwiſter, oder durch einige Schüler der I. Klaſſe, die dazu befähigt und bereit ſeien, zu teil werden könnte. Wenn wir nun dennoch einem Schüler die Verſetzung in eine höhere Klaſſe, oder die Entlaſſung mit dem Zeugnis der Reife verweigern müßten, ſo kann dies an der mangelnden Mitwirkung des Elternhauſes und der Nichtbeachtung unſerer Anordnungen liegen; in den meiſten Fällen wird das Zurückbleiben in dem Leichtſinn, der Unachtſamkeit, der Trägheit und Zerſtreutheit der Jugend, die trotz aller Mahnungen und Strafen der Schule, trotz aller Bemühungen der Eltern nur Ungenügendes leiſtet, begründet ſein. Die Urſachen dieſer betrübenden Erſcheinung können indeſſen noch tiefer liegen, weshalb wir uns im


