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III. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Anfnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die mit derſelben verbundene Vorſchule.
3 Anmeldungen zur Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und in die Vorſchule für das neue Schuljahr beliebe man Mantag den 9. April, vormittags von 8 Uhr an, bei der Direction im Locale der Realſchule zu machen. Die Prüfung der neu eintretenden Schüler findet an dem genannten Tage nachmittags 2 Uhr ſtatt.
Jeder Schüler hat bei ſeinem Eintritt ein Entlaſſungszeugnis aus der früher beſuchten Schule, den Geburtsſchein, die Beſcheinigung der erſten Impfung, und, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, die Beſcheinigung der erſten und zweiten Impfung vorzulegen.
3 In Beziehung auf das Lebensalter, ſowie auf die Vorkenntniſſe der in die unterſte Klaſſe der Realſchule aufzunehmenden Schüler verweiſen wir auf die hierauf bezüglichen Beſtimmungen des Normallehrplans für die Großherzoglich heſſiſchen Realſchulen II. Ordnung.
Mantag, den 9. April, vormittags 10 Uhr, erfolgt die feierliche Eröffnung des neuen Schuljahres.
Die Aufnahme neuer Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule findet in der Regel nur im Frühjahre ſtatt und ſetzt als Bedingung voraus, daß die neu eintreten⸗ den Knaben bis zum 30. September das 6. Lebensjahr zurücklegen.
Ddas Reifezeugnis der Realſchule gibt außer anderen auch die Berechtigung zum ein⸗ jährig⸗freiwil ligen Militärdienſte. Zur ſicheren Erreichung dieſer Ziele iſt es jedoch ratſam, daß die Schüler in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule, oder doch in die unterſte Klaſſe der Realſchule eintreten und alle Klaſſen derſelben durchlaufen.
Großherzogliche Direction der Realſchule. Becker.
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