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Dann nennt er sich selbst 27, 1 ex Hispania quidam; über seine Stellung verlautet nichts. Spanische Reiterei ist dem Sabinus zugeteilt, wie sich aus 26, 3 ergibt. Aus dem Berichte wurde schon oben geschlossen, dass der Verfasser Offizier gewesen sein wird. Daraus darf man vielleicht kombinieren, dass Quintus Junius der oder einer der Präfekten dieser spanischen Reiterei war und auf diese Weise unter die Truppen und unter das Kommando des Sabinus kam. So erklärte sich dann auch die Schnelligkeit, mit der die Unglücksbotschaft dem Labienus zugebracht wird. Aus seiner Parteinahme für Kotta in dem Bericht schliesst sich ansprechend ein engerer Anschluss an diesen Legaten, den er bis zum letzten Augenblick nicht verliess; erst nach seinem Tode an Sieg verzweifelnd, rettete er sich zu Pferde aus der Schlacht. Quintus Junius kommt sonst nicht mehr vor; im Bell. Hispaniense 3 aber findet sich ebenfalls ein Junier: quibus praefecit hominem eius provinciae notum et non parum scientem, L. Junium Pacçiaecum. Er steht auf Seiten des Caesar. Vielleicht haben wir in ihm einen Verwandten mit unserem Quintus Junius zu erkennen.
Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint nicht ohne Wert für die Frage, wie diese Partieen in der Schule zu behandeln sind. Man wird nicht etwa deshalb, weil grössere Teile, die Reden, also gerade die interessantesten für uns, nicht von Caesar stammen, diese ganze Episode von der Lektüre ausscheiden wollen. Man wird diese zwölf Kapitel lesen, schon weil sie im Umfange alle Forderungen einer für sich abgeschlossenen, grösseren didaktischen Einheit erfüllen. Hier bietet sich die Gelegenheit so günstig wie selten, hinzuweisen auf den strategischen und taktischen Wert und die Bedeutung des Lagerbaues für die Römer; hinzuweisen auf den Unterschied römischer und moderner Kriegsführung und Bewaffnung, jene dem Nahkampf, diese wesentlich dem Fern- kampf angepasst; ferner hinzuweisen auf den Nachteil, dem die römischen Legionen bei einem Fernkampf, wie ihn hier Ambiorix nach dem erfolglosen Sturm auf das Lager gewühlt hat, aus- gesetzt sind. Es ist derselbe Nachteil, den Kassivellaunus mit richtigem Blick erkannt und erfolgreich ausgenützt hat, derselbe, dem die Katastrophe von Karrhä zuzuschreiben ist, derselbe, der dem Caesar bei Thapsus verhängnisvoll zu werden drohte¹). Die Unterscheidung zwischen der allzu vorsichtigen, zukünftige Schwierigkeiten allzu ängstlich vorausbedenkenden Kriegsführung, wie sie den Sabinus zu seinem Entschluss bringt, und der kühnen, fast tollkühnen Führung, die den Kotta der drohenden Gefahren spotten lässt, findet in der Xenophonlektüre ihre Parallele in der Meinungs- verschiedenheit zwischen Klearchos und Kyros über die Leitung des Angriffes auf das Perserheer und wird später gute Dienste leisten bei der Charakterisierung Caesars und Pompeius als Feld- herrn im Bürgerkrieg. Ein Einzelbild ferner, wie das des heldenmütigen Adlertrügers vor dem Lagertor, der mit Einsetzung seines Lebens das anvertraute Zeichen sichert, ist des warmen Interesses sicher.
Man wird sich solche Vorteile nicht entgehen lassen wollen; aber soviel steht nach den obigen Ausführungen fest, dass diese Partieen sich nicht eignen zu einer grammatischen und sti- listischen Behandlung. Bei diesen Reden auf die Regeln der oratio obliqua einzugehen, diese gehäuften Seltenheiten einprägen zu lassen, eine solche Behandlung würde vergessen, dass hier nicht Caesar, sondern, sei es, Quintus Junius vorliegt. Die sprachlichen Schwierigkeiten sind in der Tat recht gross, dass man leicht vor der Lektüre überhaupt zurückschrecken möchte.
Aber man wird diese Episode zu einem Objekt kursorischer Lektüre machen, die an den sprachlichen Einzelheiten und grammatischen Schwierigkeiten sich nicht aufhält, sondern es als Aufgabe betrachtet, in raschem Zuge den Inhalt aufnehmen und verarbeiten zu lassen. Der Versuch würde sich lohnen, die Caesarlektüre der Schule daraufhin durchzuprüfen und zu scheiden, welche Partieen sich vorzugsweise zu solcher Behandlung eignen. Wenn es gelungen ist, einen der Gesichtspunkte, nach denen diese Auswahl vorzunehmen wäre, aufzuweisen, seine Anwendung an einem bestimmten Falle darzulegen, so ist der Zweck dieser Zeilen erreicht.
¹) s. Mommsen Röm. Gesch. IIIs S. 271, 345 f., 453.


