Jahrgang 
1903
Einzelbild herunterladen

VIII. Bekanntmachung.

Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Samstag den 18. April vormittags von 9 12 Uhr im Amts- zimmer des Direktors entgegengenommen. Dabei sind vorzulegen:

1. Ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unterstrichen sein muss.

2. Eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung.

3. Ein Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über Betragen oder private Vorbildung.

Die Aufnahmeprüfung findet am 20. April, vormittags 8 Ubr statt; der Unterricht beginnt am 21. April, vor- mittags um 8 Uhr. Auf die Zugverbindungen von und nach Hungen wird bei der endgiltigen Festsetzung der Unterrichtszeit nach Bedürfnis Rücksicht genommen.

Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen bis spätestes am 30. September 1903 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein.

Die Aufnahme in eine höhere Klasse ist durch die Kenntnis des Lehrstoffes der vorhergehenden Klasse bedingt.

Die Eltern neu eintretender Schüler machen wir ausdrücklich auf Absatz 1 und 2(Anfang) des§ 7 der Schulordnung aufmerksam; diese lauten:

Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.

Der Direktor hat das Recht und die Pflicht, gegen die Wahl oder die fernere Benutzung einer Wohnung Einspruch zu erheben, wenn zu befürchten ist, dass ein Pflege- oder Kosthaus auf den Schüler einen nachteiligen Einfluss übe....

An die Eltern und Pflegeeltern unserer Schüler richten wir die Bitte, uns über Unzuträglichkeiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine Ueberbürdung herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.

Die Pflegeeltern von Schülern, namentlich der oberen Klassen, bitten wir bei der Ausstellung der Ent- schuldigungen wegen Schulversäumnis recht vorsichtig zu verfahren.

Grossherzogliche Direktion

des Gymnasiums Fridericianum.

Dr. Balser.