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die von fremder Hand geschrieben, von Caesar hier den Kommentaren eingefügt wäre; dass man aber soviel deutlich erkennen kann, dass bei Niederschrift dieser Kapitel Caesar den schriftlichen Bericht eines Dritten benützte, in den Reden des Ambiorix wie des Kotta und Sabinus, hier nicht ohne zu streichen, ihn direkt zu Worte kommen liess, in den weiteren Teilen überarbeitete, namentlich kürzend, stellenweise auch hinzufügend und ergänzend, dabei es aber durchaus nicht für seine Aufgabe hielt, in den beibehaltenen Teilen die sprachlichen Eigentümlichkeiten des Berichtes zu unterdrücken.
Von wem stammte nun dieser Bericht? Wir müssen auf die anfangs berührte Stelle V 47, 5 zurückkommen, die von der brieflichen Benachrichtigung durch Labienus berichtet, und entscheiden, was oben freigelassen wurde, ob Labienus selber den ausführlichen Bericht nach seinen Erkundig- ungen verfasste oder ob er den Bericht eines derer, die zu ihm geflüchtet waren, Caesar zuschickte.
Alles aber spricht dafür, dass hier einer der wenigen Entronnenen, ein Augenzeuge, zu Worte kommt, der an den Ereignissen unmittelbar mitbeteiligt war; dafür spricht vor allem die ganze sprachliche Haltung des Berichtes s. S. 4, ferner die genaue Kenntnis aller Vorgänge bis zu jenen Einzelheiten über die Verwundungen und Verluste s. S. 7: zu solch eingehenden Erkundig- ungen und ihrer eingehenden Wiedergabe gebrach es Labienus schon einfach an Zeit, und es ist nicht zu vergessen, dass er mit seiner eigenen Lage in ähnliche Schwierigkeiten durch die Treverer zu geraten drohte.
Aber diese Anhaltspunkte, die auf einen Augenzeugen als Verfasser des von Caesar benützten Berichtes schliessen lassen, lassen weiter die Frage auftauchen, ob sie sich nicht vielleicht durch andere verstärken und erweitern liessen, sodass man mitt einiger Wahrscheinlichkeit auf einen bestimmten Namen als Verfasser hinweisen könnte.
Die genaue Kenntnis der Vorgünge im Kriegsrat und im Lager 28— 31, der letzten Verhand- lungen zwischen Kotta und Sabinus 36 deuten darauf hin, dass man den Verfasser des Berichtes in der engeren Umgebung der Legaten, unter den höheren Offizieren, zu suchen hat. Dahin führt auch die genaue Kenntnis über die Verluste und Verwundungen 35, dahin die immerhin gewandte, von rhetorischem Studium zeugende Sprache in den von ihm herrührenden Teilen. In die gleiche Richtung deutet auch die Kritik des Befehles 33, und die sachliche Beurteilung der Nachteile der Römer während des Kampfes 35. Nun beachte man weiter die Ausführlichkeit und die Bestimmtheit in den Einzelheiten, mit der die Rede des Ambiorix referiert wird 27. In dem Kriegsrate befanden sich die beiden Legaten, die Kriegstribunen, die sechs Centurionen erster Ordnung und, wie man ergänzen muss, die beiden Unterhändler Gaius Arpineius und Quintus Junius, durch welche die Ausführungen des Eburonenkönigs den Versammelten bekannt wurden. Mit Ausnahme der beiden letzteren und der Legaten hören die hier Versammelten diese Rede zum erstenmale. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, dass nicht einer der Tribunen oder Centurionen sich auf diese ausführliche Form noch zu besinnen wusste, sondern dass diese Ausführlichkeit der Bericht- erstattung, da die Legaten beide fallen, einem der beiden Unterhändler zuzuschreiben ist. Im anderen Falle, wenn einer der Tribunen oder Centurionen den Bericht verfasst hätte, hätte er sie wohl doch auch in der Zeitfolge mitgeteilt, wie sie ihm bekannt wurde, sodass sie etwa in dem Bericht über die Verhandlungen während des Kriegsrates ihre Stelle gefunden haben würde.
Man beachte aber ferner die geradezu auffällige Art, in der die Haltung des Sabinus und die des Kotta während des Uberfalles und des Kampfes gegenüber gestellt werden in Kap. 33, 1 u. 2; 36; 37, 1 u. 2. Mit den schärfsten Mitteln und Ausdrücken wird die kaltblütige und bewundernswerte Ruhe des Kotta der Kopflosigkeit, Feigheit und Unvorsichtigkeit des Sabinus gegenüber gehalten.
Von den beiden Unterhändlern wird Gaius Arpineius 27, 1 ausdrücklich als familiaris des Quintus Titurius bezeichnet. Man würde es schwer verstehen, wenn diese Gereixtheit der Bericht- erstattung, die nicht zu verkennen ist, die auch Sumpff II S. 32 gut gekennzeichnet, in völliger Verkennung der Umstände freilich Caesar zugeschrieben hat,— wenn dieser gehässige Bericht von dem Freunde des Sabinus geschrieben wäre. Aus dem Umstande, dass die letzten Verhandlungs- versuche des Sabinus 36, 1 Gnaeus Pompeius, nicht er, vermittelt, darf vielleicht sogar geschlossen werden, dass er während des Kampfes bis dahin schon gefallen war.
So kommt denn aller Wahrscheinlichkeit nach, soweit solche Gründe zu einer wahrscheinlichen Schlussfolgerung führen können, nur noch Quintus Junius als der Verfasser des Berichtes in Betracht.


