Jahrgang 
1903
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und der Kriegsrat stattfand, aufzubrechen. Dabei muss er sich zur Begründung auf jene Angabe des Ambiorix berufen haben, wonach in zwei Tagen die Germanen zu erwarten waren, also auf jene Angabe, auf die wir schon oben eine Anspielung in dem uns vorliegenden Berichte Caesars vermissten. Von dieser Ausführung des Sabinus aber lesen wir nicht das geringste. Deutlicher kann sich nicht zu erkennen geben, dass wir hier einen von Caesar gekürzten Bericht eines Dritten vor uns haben.

In den Worten rzeiecti et relegati longe ab ceteris 30,3 hört man mit Recht oder kann man doch mindestens einen Vorwurf gegen Caesar hören, der sie auf diesen vorgeschobenen Posten gestellt hat. Wie sollte auch diese mindestens zweideutige Russerung dem Sabinus von Caesar geliehen worden sein, falls hier nicht die wirklichen, authentischen Worte des Sabinus vorliegen?

Wir haben Anzeichen gefunden dafür, dass Caesar den schriftlichen Bericht eines Andern benützte, die Rede des Ambiorix aus ihm ganz entnahm, in den folgenden Verhandlungen kürzte, sodass manches stehen blieb, was jetzt in der gekürzten Erzählung ohne Bezugnahme ist. Im Folgenden werden wir beobachten, wie er bei dem Zusammenrücken auch verbindende Angaben selber hinzuzufügen genötigt war, deren Herkunft ihre Tendenz erraten lässt.

Als solche Zutat möchte ich die Bemerkung in 31,6 auffassen, wonach die Römer ohne Vor- sichtsmassregelu abmarschiert wären, ein Unglück also ganz unvermeidlich scheint. Bei 32,2 nämlich erfahren wir, dass die Feinde vorn und hinten am Zuge auf Soldaten treffen, mit denen sie zni- Quissimo nostris loco den Kampf aufnehmen müssen. Dass das Gepäck vorschriftsmässig in die Mitte genommen war, ergibt sich weiter aus dem Befehle 33,3: inpedimenta relinquerent atque in orbem consisterent. Dieser Befehl kann sich vorzugsweise doch nur auf die Soldaten bezogen haben, die hinter dem Gepäck zogen und sich nun an ihm vorbei mit den Andern zu einer Masse ver- einigen sollen. Es kann aber keinen Augenblick zweifelhaft sein, ob von diesen sich widersprechenden Angaben jene eine oder die zwei als Caesars Zutat aufzufassen sind, in dessen Interesse es doch nur lag, die Schuld an der Katastrophe lieber den Legaten, als den Soldaten zuzuschieben.

Wie 31, 6, so scheint auch 34, 2 von Caesar mit Rücksicht auf seine Soldaten hinzugefügt zu sein, wonach die Soldaten voller Mut und Entschlossenheit waren. In Kapitel 33 aber ist aus dem Bericht stehen geblieben, wie entmutigend der Befehl des Kotta auf die Soldaten wirkte und bis zu welcher an Insubordination grenzenden Verwirrung es bei ihnen kam. Es ist dasselbe Kapitel 33, durch welches eben eine erste Zutat Caesars als solche zu erkennen war, und die widersprechende Stelle steht in demselben Kapitel 34, das bereits nach dem oben S. 4 Bemerkten zu den auf Caesar zurückgehenden zu rechnen ist.

Aus den folgenden Kapiteln 35 37 seien in Kürze die Stellen herausgehoben, für die man ebenfalls nur unter der Voraussetzung zu einer befriedigenden Erklärung kommt, dass sie aus einem Caesar vorliegenden schriftlichen Bericht stammen. 1

Denn wie sollte sonst Caesar zu diesen genauen Angaben über die Zeitdauer des Kampfes 5, 5: cum a prima huce ad horam octaram pugnaretur, über die bis dahin gefallenen oder ver- wundeten Offiziere gekommen sein? Bis auf den Namen und Rang, Art und Umstände der Verwun- dung ist die Darstellung klar und bestimmt. Wenn der letzte Vermittlungsversuch von Gnaeus Pompeius interpres überbracht wird, so lässt das in die gleiche Richtung schliessen. Bei einer freien Ausgestaltung dürfte man doch wohl wieder Gaius Arpineius, den familiaris des Sabinus, in dieser Rolle erwarten; und dass wir schliesslich in die Lage versetzt werden, die letzten Ver-

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Zusätze zu dem Partizipium so wenig ertragen, dass man vielmehr versucht ist, das enνς noch mit 4*ꝓνόιο% zu verbinden. Die übrigen Abweichungen aber bei Dio bei ihm haben die Eburonen den Plan, das Lager in der Nacht zu überrumpeln 5,3; 6,2 fällt Kotta zuerst; 10 Taßiνον 6 ⁴νμεοοσιε εrerré u... 04195 b»v.. aal dnοονοσαςα önla nal ie Sojra waririoey déy dla re wal ört 1οσεeε 1ντι ενεες a IAuαοτιον ⁷νυέόον eντσυν ορeνκόαιρ ⁸εere vgl. Gaes. bell. gall. V37: Sabinus.. iussus arma ahicere imperatum facit... Paulatim circumpentus interficitur besonders die letztausgeschriebene bestätigen durchaus das Urteil Melbers über den schriftstellerischen Charakter des Dio(Progr. Maxim. Gym. München 1891 S. 67), der 1) einzelne usätze rhetorischer Natur zu machen nicht verschmähte, 2) bei seiner Arbeitsweise, grössere Abschnitte durchzu- lesen und sie dann aus dem Gedächtnis zu excerpieren, zu Ungenauigkeiten, ja sogar zu groben Missverständnissen geführt wurde. So wird denn auch die obige Abweichung 6, 1 auf diesem Wege entstanden sein. Indessen bestätigt sie doch in wünschenswertester Weise den Widerspruch in der uns bei Caesar vorliegenden Darstellung, indem sie zeigt, zu welcher Zeitangabe eine freie Ausgestaltung der bei Caesar gegebenen, für die Katastrophe wichtigsten Momente geführt werden musste. 6 A.