Jahrgang 
1903
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frei entworfenen Darstellung sicherere und bestimmtere Bezugnahme finden, als sie etwa in 29. 1 brevem esse consulendi occasionem oder 29, 7 unam esse in celeritate positam salutem zu finden ist. Diese Angaben stehen im Rahmen der uns vorliegenden Darstellung völlig pointelos in der Luft. Ein besseres Anzeichen gibt es nicht dafür, dass Caesar die schlaue und kunstvolle Rede des Ambiorix einem schriftlichen Berichte entnahm, in den folgenden Teilen der Verhandlungen aber diesen Bericht kürzte, sodass weggefallen sein mag, was in Wirklichkeit über jene Punkte gesagt war.

Aber man betrachte weiter die Rede des Kotta und die Gegenrede des Sabinus 28 und 29; selbst in der wohl unvollständigen Form, in der sie Caesar mitteilt, lässt sich nicht verkennen, schon äusserlich, welch grösserer Raum der des Sabinus zufällt. Sollte man nicht bei der Voraus- setzung, dass Caesar diese Reden erdacht hätte, gar in der oben erwähnten für Sabinus ungünstigen Absicht, erwarten, dass Kotta einmal mit grösserer Ausführlichkeit und dann mit überzeugenderen Gründen zu Worte käme, während Sabinus für seine Ansicht nur Weniges und wenig Stichhaltiges vorzu- bringen wüsste? Nun ist es aber gerade umgekehrt der Fall. Der Hinweis des Kotta 28, 3, man dürfe ohne Befehl des Caesar nicht abziehen, ist gänzlich unangebracht, wird auch von Sabinus weiter nicht beachtet. Seine geringe Meinung von der Gefahr einer Belagerung teilt Sabinus mit Recht nicht. Diesmal war es der spanischen Reiterei gelungen, den Feind abzuwehren; würden sie auch den gefürchteten Germanen gegenüber die Oberhand behalten? Dass Cicero, der nicht so weit vorgeschoben war und deshalb eher auf Hülfe hoffen durfte, der Belagerung nicht unterlag, hing an einem Haar. UÜber die Hoffnung des Kotta auf Hülfe vom nächsten Winterlager, wobei er vergisst, dass alle gleichzeitig angegriffen werden, ist bereits oben gesprochen. Ebensowenig begründet ist seine Hoffnung auf Hülfe von Caesar. Denn mit Recht muss Sabinus vermuten, dass er sich schon nicht mehr in Samarobriva befindet. Vergl. V 24, 8 und 25, 5.

Dagegen ist die Ansicht des Sabinus bei unbefangener Prüfung man muss sich erst zwingen, von dem unglücklichen Enderfolg abzusehen in allen Stücken sehr gut und richtig begründet.

Er war berechtigt, nach den Wohltaten, die dem Eburonenkönige zu teil geworden waren, an dessen Eifer und Vorsorge für seine Freunde zu glauben; er war berechtigt, bei der bekannten wankelmütigen Gesinnung der Gallier und der drohenden Germanengefahr den Abzug von einem so vorgeschobenen und immerhin schwach besetzten Posten für vorteilhaft zu halten; er war berechtigt, für eine möglichst rasche Vereinigung und wenn nötig Hülfeleistung zur nächsten Station einzutreten. Bis in dieses Stadium der Entwickelung lässt sich dem Sabinus keine Verblendung und keine Schuld, weder culpa noch temeritas, nachweisen.

Dieser Umstand wäre sehr verwunderlich, wenn wir eine frei erfundene Darstellung Caesars vor uns hätten; er wäre ganz unverständlich, wenn Caesar dabei die Absicht gehabt hätte, den Sabinus zu verkleinern. Er verstärkt vielmehr den bereits gewonnenen Eindruck, dass hier ein Bericht zu Worte kommt, der die wirklich gehaltenen Reden im Referat enthielt.

Von grösster Wichtigkeit für die ganze Frage wird das Kapitel 30, das Worte des Sabinus in direkter Rede wiedergibt, nach denen er, des Widerstandes mide, nachzugeben willens war. Seiner Meinung nach 30, 3, könnten die Römer perendino die, also in zwei Tagen, mit dem nächsten Winterlager vereinigt sein. Nach der Angabe des Ambiorix 27, 9, in dessen Interesse es gewiss nicht lag, die Entfernung zu übertreiben, eher zu unterschätzen, lag der nächste Legat 50 000 Schritte, also rund 75 km von Aduatuca entfernt. Das römische Heer machte Tagesmärsche von 12 25 km¹), in Eilmärschen 30 km. Wie konnte Sabinus, wenn sie des anderen Tages ab- zogen, die Hoffnung haben und aussprechen, diese Entfernung in zwei Tagen zu bewültigen, da dabei das offenbar schwierige Terrain und die notwendige Verzögerung durch die impedimenta zu

berücksichtigen war? Zu der uns vorliegenden Darstellung stimmt seine Berechnung und er stösst dabei auf keinen Widerspruch mindestens um einen Tag nicht. Zu einem solchen Wider-

spruch kommt eine freie.Ausgestaltung eines auf Grund dürftiger Skixxen entworfenen Bildes nicht. Wollte vielmehr Sabinus wirklich in den nächsten zwei Tagen mit dem nächsten Winterlager vereinigt sein, so musste er den Rat gegeben haben, schon am selben²) Tag, an dem der Uberfall ¹) Vergl. z. B. Fried: Wo schlug C. den Ariovist? in Ber. d. fr. d. Hochstiftes zu Frankfurt a. M. XVII(1901) 275 f.

²) In der Darstellung des Dio Cassius XI. 6, 1 ist man überrascht zu lesen: Gνυοραεναμαρ.μνενοε τει ‿πυυι⁶ νννινιε dh%w½̈αςα ⁴αερνσομσαρν, denn wenn Melber wegen dieser Abweichung von(aes. b. gall. V 31, 6: Prima luce proficiscuntur vorschlägt. d εoeσs zu duonendoduεnoto zu ziehen, so lassen sich diese drei adverbialen