Jahrgang 
1903
Einzelbild herunterladen

4

wenn Petersdorff in seiner knappen Aufzählung die sprachlichen Eigentümlichkeiten allein berück- sichtigt, Ehrenfried dagegen sich grösstenteils auf Betrachtungen mehr allgemeiner Natur stützt, so scheinen beide in ihrer Beweisart, der eine zu wenig, ¹) der andere mindestens nicht genug der Forderung genug getan zu haben, dass sich die sprachlichen und sachlichen Erwägungen ergänzen müssen.

Zu einem gesicherten Resultate wird man erst dann gelangen, wenn jeder Einzelfall nach beiden Seiten, der sprachlichen wie der sachlichen, auf unsere Frage hin betrachtet ist, wobei dann deren Beantwortung durchaus nicht in jedem Falle die gleiche sein muss. Diese Aufgabe zu lösen für den in der Uberschrift genannten Abschnitt V 26 37, soll im Nachstehenden versucht werden.

Die beiden Hauptbeteiligten, Sabinus und Kotta, fallen im Kampfe, von ihnen kann keine Mitteilung ausgegangen sein.2) Wie kaum aber sonst berichtet hier Caesar klar und bestimmt, woher ihm die Nachrichten zugegangen sind: V 47, 4 Labienus interitu Sabini et caede cohortium cognita... litteras Caesari remittit... rem gestam in Eburonibus perscribit und V 52, 4 De casu Sabini et Cottae certius ex captivis cognoscit. Labienus selber erfährt von dem Unglück durch die wenigen Entkommenen V 37, 7: Paaci ex proelio elapsi incertis itineribus per silvas ad Titum Labienum legatum in hiberna perveniunt alque eum de rebus gestis certiorem faciunt. Er kann nun deren Erzählung benützend einen selbständigen Bericht an Caesar geschickt haben, es lässt sich aber auch denken, dass er einen der UÜberlebenden zu einem schriftlichen Bericht aufforderte und dann dessen Darstellung seinem Briefe beilegte. Die Worte selber V 47, 4 lassen keine Ent- scheidung zu; es genüge vorerst, diese Möglichkeiten im Auge zu behalten.

Versuchen wir zunächst auszuscheiden, was in Caesars Darstellung auf die captivi zurückgehen miag, so ist zu beachten, dass bei den Mitteilungen der gefangenen Gallier schon wegen der Schwierig- keit der Verständigung nicht an eine zusammenhängende Darstellung zu denken ist, sondern dass sie nur in Ergänzungen solcher Art bestanden haben, von denen die entronnenen Römer nichts wissen konnten. In diesem Sinne wird man auch Caesars Worte certius cognovit richtig auffassen. Als solche Ergänzung ist zu betrachten zunächst die Mitteilung 37, 6 nocte ad unum omnes de- sperata salute se ipsi interficiunt, wovon die ex proelio) Entronnenen nichts wissen konnten, die Feinde aber am nächsten Morgen sich bald überzeugten. Ferner wird man auch die 34, 1, 3 erwähnten Befehle des Ambiorix auf die Mitteilung dieser Gallier zurückführen dürfen, wenn auch die Römer aus dem Effekt auf die Worte schliessen konnten. Weiter wird man hierher rechnen, was von dem tapferen Adlertrüger Lucius Petrosidius 37, 5 erzählt wird, dessen Heldenstück die aus der Schlachti) Entronnenen nicht erzählen konnten, dessen Namen aber zwar die Gallier natürlich nicht kannten, Caesar aber wenn nicht wusste, so doch leicht feststellen konnte.

Es ist zu beachten, dass sich in diesen angeführten Teilen sprachliche Abweichungen nicht finden. Der Ausdruck 37, 6 se ipsi interficiunt für das gewöhnliche mortem sibi consciscere(so I 4, 4) wird kaum stärker zu betonen sein, ist auch mit Recht von Petersdorff nicht aufgeführt. So steht nichts im Wege, diese bisher herausgehobenen Teile als von Caesar stammend zu betrachten.

Wie verhält es sich aber mit der übrigen Darstellung? Ist sie ebenso wie die eben hervor- gehobenen Teile Caesars eigene freie Gestaltung, entworfen nach den ihm durch Labienus zuge- gangenen Nachrichten in ähnlichem Sinne etwa, wie nach den Mitteilungen der Gefangenen jene ersten Teile von ihm geschrieben wurden, oder hat Caesar dabei den Bericht eines Augenzeugen zu Worte kommen lassen so, dass die Spuren dieser Quelle noch erkennbar sind?

Keinem, der diese Kapitel liest, wird die überaus lebhafte, anschauliche Darstellung entgehen, die dramatische Behandlung, ein gewisser erregter Ton der Erzählung. So soll Caesar geschrieben haben, volle zwei Jahre nach dem Ereignis, im Wesentlichen auf kurze Notizen angewiesen, nachdem bereits der Rachezug gegen die Eburonen und so viel Anderes, weit Wichtigeres geschehen war? Nur noch einmal in den Kommentaren findet sich diese Wärme der Erzählung, aus der die innere Teilnahme des Darstellers herausatmet, in den Erzählungen des siebenten Buches. Hier aber versteht man es, wie Caesar, der nach der jetzt wohl allgemein geltenden Annahme Schneiders seine Kommentare wührend des Winters 51- 50 schrieb in Bibrakte,4) noch ganz unter dem Eindruck

¹) Aus dem Bewusstsein dieser Einseitigkeit erklärt sich der zurückhaltende Ton der Schlussbemerkung des I. Teiles S. 15 bei Petersdorff..

²) Etwas sonderbar liest man bei Ehrenfried S. 40: Relatio Sabini et Cottae legatorum 26.

²) So ausdrücklich 37, 7; Sumpff II S. 29 spricht mit Unrecht von aus Sabinus Lager Entronnenen.

¹) vgl. Mezger: Uber die Abfassungszeit von Caesars Comment. über d. gall. Kr., Landau 1875, S. 8.