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II. Verfügungen und Verordnungen von allgemeinerem Interesse.
8. 5. 12. Königliches Provinzial-Schulkollegium macht auf den nachstehenden Erlaß des Herrn Unter- richtsministers vom 8. 3. 12 aufmerksam:
Die Kinematographentheater haben neuerdings nicht nur in den Großstädten, sondern auch in kleineren Orten eine solche Verbreitung gefunden, daß schon in dem hierdurch veranlaßten übermäßigen Besuche solcher Veranstaltungen, durch den die Jugend vielfach zu leichtfertigen Ausgaben und zu einem längeren Verweilen in gesundheitlich unzureichenden Räumen verleitet wird, eine schwere Gefahr für Körper und Geist der Kinder zu befürchten ist. Vor allem aber wirken viele dieser Lichtbildbühnen auf das sittliche Empfinden dadurch schädigend ein, daß sie unpassende und grauenvolle Szenen vorführen, die die Sinne erregen, die Phantasie ungünstig beeinflussen und deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiftend einwirkt wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muß sich durch derartige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das ästhetische Empfinden der Jugend wird auf diese Weise verdorben; die Sinne gewöhnen sich an starke, nervenerregende Eindrücke und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künstlerischer Darstellungen geht verloren.
Diese beklagenswerten Erscheinungen machen es zur Pflicht, geeignete Maßregeln zu treffen, um die Jugend gegen die von solchen Lichtbildbühnen ausgehenden Schädigungen zu schützen. Hierher gehört vor allem, daß der Besuch der Kinematographentheater durch Schüler und Schülerinnen sowie durch die Zöglinge der Seminare und Präparandenanstalten ausdrücklich denselben Beschränkungen unterworfen wird, denen nach der Schulordnung auch der Besuch der Theater, öffentlichen Konzerte, Vorträge und Schaustellungen unter- liegt. Auch muß die Schule es sich angelegen sein lassen, die Eltern bei gebotenen Gelegenheiten durch Warnung und Belehrung in geeigneter Weise auf die ihren Kindern durch manche Kinematographentheater drohenden Schädigungen aufmerksam zu machen. Durch Hinweis in den Jahresberichten der höheren Schulen wird sich hierzu eine passende Gelegenheit bieten.
Wenn Besitzer von Kinematographentheatern sich entschließen, besondere Vorstellungen zu veran- stalten, die ausschließlich der Belehrung oder der den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unter- haltung dienen, so steht nichts im Wege, den Besuch solcher Vorführungen zu gestatten.
17. 5. 12. Königliches Provinzial-Schulkollegium übersendet einen Ministerialerlaß, wonach fortan die Kandidaten des höheren Lehramts bereits bei Antritt des Seminarjahres zu vereidigen sind und damit in den unmittelbaren Staatsdienst aufgenommen werden.
25. 7. 12. Königliches Provinzial-Schulkollegium übersendet einen Ministerialerlaß, wonach das Boxen nicht zu den lehrplanmäßigen UÜbungen des Turnunterrichts gehört, aber auch außerhalb des Unterrichts in den Räumen und auf den Plätzen der Schule nicht geduldet werden darf. Ferner„ist mehrfach beobachtet worden, daß sich einzelne Schüler in dem Bestreben, andere durch ihre Leistungen zu übertreffen, beim Turnen, Spielen oder Sport zu übermäßiger Anstrengung ihrer jugendlichen Kräfte hinreißen lassen. Solche UÜbertreibungen können zu ernstlichen Schädigungen der Gesundheit sowie zu Störungen der gesamten körperlichen Entwickelung führen und sind geeignet, weitere Kreise gegen turnerische und sportliche Betätigung überhaupt bedenklich und mißtrauisch zu machen. Ihnen muß daher von allen Freunden gesunder Leibesübungen, insbesondere von den Turnlehrern und Spielleitern nachdrücklich entgçegengetreten werden“.
7. 10 12. Königliches Provinzial-Schulkollegium teilt mit, daß der Konfirmandenunterricht im laufenden Winterhalbjahr auf den Nachmittag verlegt sei und Dienstags und Freitags um 4 6 beginnen werde.
11. 10. 12. Königliches Provinzial-Schulkollegium erklärt sich damit einverstanden, daß der 6 Unter- richtsstunden umfassende Vormittagsunterricht in der bisherigen Weise bis auf weiteres beibehalten wird.
5. 11.12. Königliches Provinzial-Schulkollegium übersendet nachstehenden Ministerialerlaß vom 11. 9. 12:
Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen., Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses UÜbel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu erwecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lese- stoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem Übel ge-


