— 16—
V. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Die Eltern werden auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die ihren Söhnen durch schlechte Lektüre wie durch den Besuch von Kinematographentheatern drohen, und dringend gebeten, die auf Seite 10 und 11 abgedruckten Ministerialerlasse zu beherzigen. Im übrigen ist den Schülern nur der Besuch von solchen Vorstellungen der Lichtspieltheater erlaubt, die durch Anschlag am Eingang als„Jugendvorstellungen“ bezeichnet sind.
2. Es empfiehlt sich, die Schüler nur während der Zugehörigkeit zu den Klassen Unter- oder Obertertia konfirmieren zu lassen, da nur in diesen Klassen bei dem Stundenplan beson- dere Rücksicht auf die Konfirmanden genommen werden kann.
3. Im Untergeschoß des Schulgebäudes ist eine Milchküche eingerichtet, in der den Schülern in einer Vormittagspause vorgewärmte, sorgfältig sterilisierte(von der städtischen Milchküche gelieferte) Milch verabreicht wird. Die Schüler können beim Hauswart Milchkarten zu 40 Pfg. für 6 Stück, jede für ½¼ Liter Milch gültig, kaufen. Die Benutzung kann bestens empfohlen werden.
4. Urlaub vor den Sommerferien kann nur auf Grund einer ärztlichen Bescheinigung gewährt werden, in der der Urlaub als notwendig bezeichnet ist.
Die Schlußfeier, wozu die Eltern hierdurch freundlichst eingeladen werden, wird Mittwoch, den 19. März, vormittags 9 Uhr, in der Aula stattfinden.
Die Aufnahmeprüfung der für Sexta angemeldeten Schüler beginnt Montag, den 17. März nachmittags 3 ½ Uhr.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April, mit der Aufnahmeprüfung der übrigen angemeldeten Schüler um 8 Uhr morgens. Die Eröffnungsandacht für das neue Schul- jahr, an die sich der Unterricht unmittelbar anschließt, findet am 4. April, morgens 8 Uhr, statt.
Der Direktor des Realgymnasiums: Schulte-Tigges.


