Jahrgang 
1898
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III. Das Abgangszeugnis der Realschule(in 6 Jahren zu erreichen) berechtigt:

. Zu der Meldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. .Zur Meldung behufs Ausbildung als Zahlmeister bei dem Landheer. .Zum Studium der Landwirtschaft auf den Königlichen Landwirtschaftlichen Hoch-

schulen.

Zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste(Kunst-

akadem ie) zu Berlin.

.Zu der Meldung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen.

. Zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik zu Berlin.

.Zum Civilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst.

.Zum Civilsupernumerariat bei den Königlichen Provinzialbehörden und Be-

zirksregierungen(Regierungs- und Kreissekretär).

.Zum Civilsupernumerariat(für den Büreaudienst) bei der Königl. Berg-, Hütten- und

Salinenverwaltung.

. Zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank. . Zum Eintritt in den gerichtlichen Subalterndienst. . Zum Eintritt in die zweite Klasse einer mittleren gewerblichen Fachschule für Ma-

schinentechniker(Aachen, Barmen, Berlin, Gleiwitz, Hagen).

.Zu der Meldung zur Landmesserprüfung(wenn aulserdem ein Jahr auf der Fachschule;

vergl. No. 12.). .Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbe hörden

(wenn aulserdem ein Jahr auf der Fachschule; vergl. No. 12.).

.Zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern(wenn aufser-

dem 2 Jahre auf Fachschule; vergl. No. 12).

. Zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu den pharmazeutischen

Prüfungen(Nachprüfung in Latein).

Zum Besuch der höheren Abteilung der Königlichen Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(Nachprüfung in Latein). 3

Zum Eintritt in die Obersekunda einer Ober-Realschule.

IV. Das Zeugnis der Reife für Unter-Prima der Ober-Realschule(in 7 Jahren zu erreichen) berechtigt:

.Zur Meldung behufs Ausbildung als Telegraphen-Inspektor bei den Königlichen

Eisenbahnen.

. Zu der Meldung zur Landmesser-Prüfung und weiterhin, nach bestandener Landmesser-

Prüfung, zum Supernumerariat bei der Königlichen Grund- und Gebäudesteuerverwaltung (Katuster-Supernumera r), sowie nach Absolvierung eines kulturtechnischen Kursus zu Berlin oder Poppelsdorf und Ablegung der Kulturtechniker-Prüfung zur Anstellung als Vermessungsbeamter bei den Königlichen Auseinandersetzungsbehörden(General- Kommissionen).

Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden. Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekret ariat, jedoch nur, wenn Bewerber Zahlmeister-Aspirant und nicht über 28 Jahre alt ist. 1