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III. Das Abgangszeugnis der Realschule(in 6 Jahren zu erreichen) berechtigt:
. Zu der Meldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. .Zur Meldung behufs Ausbildung als Zahlmeister bei dem Landheer. .Zum Studium der Landwirtschaft auf den Königlichen Landwirtschaftlichen Hoch-
schulen.
Zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste(Kunst-
akadem ie) zu Berlin.
.Zu der Meldung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen.
. Zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik zu Berlin.
.Zum Civilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst.
.Zum Civilsupernumerariat bei den Königlichen Provinzialbehörden und Be-
zirksregierungen(„Regierungs- und Kreissekretär“).
.Zum Civilsupernumerariat(für den Büreaudienst) bei der Königl. Berg-, Hütten- und
Salinenverwaltung.
. Zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank. . Zum Eintritt in den gerichtlichen Subalterndienst. . Zum Eintritt in die zweite Klasse einer mittleren gewerblichen Fachschule für Ma-
schinentechniker(Aachen, Barmen, Berlin, Gleiwitz, Hagen).
.Zu der Meldung zur Landmesserprüfung(wenn aulserdem ein Jahr auf der Fachschule;
vergl. No. 12.). .Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbe hörden
(wenn aulserdem ein Jahr auf der Fachschule; vergl. No. 12.).
.Zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern(wenn aufser-
dem 2 Jahre auf Fachschule; vergl. No. 12).
. Zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu den pharmazeutischen
Prüfungen(Nachprüfung in Latein).
Zum Besuch der höheren Abteilung der Königlichen Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(Nachprüfung in Latein). 3
Zum Eintritt in die Obersekunda einer Ober-Realschule.
IV. Das Zeugnis der Reife für Unter-Prima der Ober-Realschule(in 7 Jahren zu erreichen) berechtigt:
.Zur Meldung behufs Ausbildung als Telegraphen-Inspektor bei den Königlichen
Eisenbahnen.
. Zu der Meldung zur Landmesser-Prüfung und weiterhin, nach bestandener Landmesser-
Prüfung, zum Supernumerariat bei der Königlichen Grund- und Gebäudesteuerverwaltung („Katuster-Supernumera r“), sowie— nach Absolvierung eines kulturtechnischen Kursus zu Berlin oder Poppelsdorf und Ablegung der Kulturtechniker-Prüfung— zur Anstellung als Vermessungsbeamter bei den Königlichen Auseinandersetzungsbehörden(„General- Kommissionen“).
Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden. Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekret ariat, jedoch nur, wenn Bewerber Zahlmeister-Aspirant und nicht über 28 Jahre alt ist. 1


