Auch zur Teilnahme an der Freitag, den 1. April, vormittags pünktlich 12 Uhr, im Saale der Realschule stattfindenden
Schlufsfeier
werden die Eltern unserer Schüler sowie die Freunde der Anstalt ergebenst eingeladen.
Ordnung der Feier: 1. Gesang der Sexla und Quinla.,„Vöglein im Tannenwald“(zweistimmige Volksweise). 2. Deutsche Gedichle- a) Siegfrieds Schwert, von Uhland(Rudolf Boye, VI). b) Wie Kaiser Karl Schulvisitation hielt, von Gerok(Siegfried Schaper. V). c) Die Auswanderer, von Freiligrath(WWilhelm Wenzel, IV). d) Aus Sturmes Not, von Julius Wolff(Karl Hopf, D. 3. Chorgesang. Lobgesang, von Vogler. 4. Franaösische Gedichle: a) Le Laboureur et ses Enfants, von Lafontaine(Wilhelm Mergard, IV). b) Le Loup et l'Agneau, von Lafontaine(Fritz Bätzing, II. c) Les Souvenirs du Peuple, von Béranger(Ernst Bock, II). 5. Chorgesang.„Frisch gesungen“, von Silcher. 6. Englische Gedichle- a) Too Clever(Ludwig Gerhold, III.) b) The Burial of Sir John Moore, von Wolfe(Fritz Hess, II). 7. Ansprache des Direktors. 8. Lobe den Herren, Str. 2.
Gleichzeitig sind im Klassenzimmer der Quarta die Zeichnungen der Schüler zur Besichtigung ausgestellt; daselbst liegen auch die Schreibhefte der Klassen VI bis IV aus.
Die Berechtigungen der Realschulen und Oberrealschulen.
I. Das Zeugnis der Reife für Tertia(in 3 Jahren zu erreichen) berechtigt: 1. Zum Eintritt in die unterste Klasse einer Königlichen Landwirtschaftsschule.
II. Das Zeugnis der Reife für Prima der Realschule én 5 Jahren zu erreichen) berechtigt: 1. Zum Besuche der Lehranstalt des Königlichen Kunstgewerbe-Museums zu Berlin. 2. Zum Eintritt als„Gehilfe“ für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nach- folgender Zulassung zur Postassistenten-Prütung. 3. Zur Meldung für den Eintritt in die Königliche Haupt-Kadettenanstalt zu Lichterfelde bei Berlin.(Nachprüfung in Latein).


