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.Zur Meldung behufs Ausbildung als Telegraphen-Inspekt'or bei den Königlichen
Eisenbahnen.
5.... . Zu der Meldung zur Landmesser-Prüfung und weiterhin, nach bestandener Landmesser-
Prüfung, zum Supernumerariat bei der Königlichen Grund- und Gebäudesteuerverwaltung („Kataster-Supernumerar“), sowie— nach Absolvierung eines kulturtechnischen Kursus zu Berlin oder Poppelsdorf und Ablegung der Kulturtechniker-Prüfung— zur Anstellung als Vermessungsbeamter bei den Königlichen Auseinandersetz ungsbehörden („General-Kommissionen“).
Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden. . Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat, jedoch
nur, wenn Bewerber Zahlmeister-Aspirant und nicht über 28 Jahre alt ist.
Zum Eintritt als Civilaspirant für den Intendanturdienst der Armee, jedoch
nur, wenn Bewerber Zahlmeister-Aspirant ist. Zur Aufnahme als Studierender einer preufsischen technischen Hochschule. Zum Eintritt als Studierender in eine Tierärztliche Hochschaule.(Nachprüfung in Latein.)
. Zum Eintritt als Eleve in die Königliche Militär-Rofsarztschule zu Berlin.(Nach-
prüfung in Latein.)
Zur Meldung behufs Approbation als Zahnarzt.(Nachprüfung in Latein).
V. Das Zeugnis der Reife für Ober-Prima der Ober-Realschule(in 8 Jahren zu erreichen) berechtigt:
.Zum Eintritt als Civil-Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern. .Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat. Zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen
Werften.
. Zur Zahlmeisterlaufbahn bei der Marine. Kann der Bedarf nicht durch Personen
mit dieser Schulbildung gedeckt werden, so dürfen mit Genehmigung des Stations-Kom- mandos junge Leute zugelassen werden, welche das Zeugnis der Reife für Unterprima besitzen.
VI. Das Abgangszeugnis der Ober-Realschule(in 9 Jahren zu erreichen) berechtigt:
.Zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften mit nachfolgender
Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen. Zum Studium des Bergfachs. Zum Studium des Forstfachs. Zum Studium des Bau- und Maschinenfachs mit nachfolgender Befähigung zum höheren Staatsdienst, sowie des Schiffsbau- und Schiffsmaschinenbaufachs mit nachfolgender Befähigung für den Dienst in der Kaiserlichen Marine. Zum Besuch des akademischen Instituts für Kirchenmusik in Berlin. Zum Eintritt als„Eleve“ für den höheren Post- und Telegraphendienst. Durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen an einem Realgymnasium erlangt der Oberrealschul-Abiturient sämtliche Berechtigungen der Realgymnasial- Abiturienten, nämlich:
a) zum Studium der fremden neueren Sprachen, mit nachfolgender Zulassung zur
Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen. 4*


