Jahrgang 
1897
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Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 90 Mark für Einheimische und 120 Mark für Auswärtige.

Gesuche um Schulgelderlafs können nur für Schüler von Quarta aufwärts berück- sichtigt werden. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.

In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage vormittags von 11 bis 12 Uhr in seinem Amtszimmer(Friedrich-Wilhelmsplatz 6, II) zu sprechen.

Cassel, am 2. April 1897.

Der Direktor der Realschule: Dr. A. Harnisch.