17.
18.
3. .Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat, jedoch
5.
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. Zum Eintritt in die zweite Klasse einer mittleren gewerblichen Fachschule für Ma-
schinentechniker(Aachen, Barmen, Berlin, Gleiwitz, Hagen).
3. Zu der Meldung zur Landmesserprüfung(wenn ausferdem ein Jahr auf Fachschule
vgl. No. 12.)
.Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden
(wenn aulfserdem ein Jahr auf Fachschnule; vgl. No. 12).
.Zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern(wenn aulser-
dem 2 Jahre auf Fachschule; vgl. No. 12.
. Zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu den pharmazeutischen
Prüfungen(Nachprüfung in Latein). Zum Besuch der höheren Abteilung der Königlichen Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(Nachprüfung in Latein). Zum Eintritt in die Ober-Secunda einer Ober-Realschule. IV. Das Zeugnis der Reife für Unterprima der Oberrealschule(in 7 Jahren zu
erreichen) berechtigt:
Zur Meldung behufs Ausbildung als Telegraphen- Iuspektor bei den Königlichen
Eisenbahnen.
.Zu der Meldung zur Landmesser-Prüfung und weiterhin, nach bestandener Landmesser-
Prüfung, zum Supernumerariat bei der Königlichen Grund- und Gebäudesteuerverwaltung („Kataster-Supernume rar“), sowie— nach Absolvierung eines kulturtechnischen Kursus zu Berlin oder Poppelsdorf und Ablegung der Kulturtechn iker-Prüfung— zur Anstellung als Vermessungsbeamter bei den Köni glichen Aus einandersetzungsbehörden
(„General-Kommissionen“¹). Zu der Meldung zur Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden.
nur, wenn Bewerber Zahlmeister-Aspirant und nicht über 28 Jahre alt ist. Zum Eintritt als Civilaspirant für den Intendanturdienst der Armee, jedoch nur,
wenn Bewerber Zahlmeister-Aspirant ist.
6. Zur Aufnahme als Studierender einer preufsischen technischen Hochschule. . Zum Eintritt als Studierender in eine Tierärztliche Hochschule.(Nachprüfung in Latein). .Zum Eintritt als Eleve in die Königliche Militär-Rofsarztschule zu Berlin.(Nach-
prüfung in Latein).
. Zur Meldung behufs Approbation als Zahnarzt.(Nachprüfung in Latein).
V. Das Zeugnis der Reife für Oberprima der Oberrealschule(in 8 Jahren zu er- reichen) berechtigt:
.Zum Eintritt als Civil-Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern. .Zum Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat. .Zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen
Werften. Zur Zahlmeisterlaufbahn bei der Marine. Kann der Bedarf nicht durch Personen
mit dieser Schulbildung gedeckt werden, so dürfen mit Genehmigung des Stations-Kom- mandos junge Leute zugelassen werden, welche das Zeugnis der Reife für Unterprima
besitzen.


