Jahrgang 
1896
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Lebensberuf ergreifen sollen, finden heutzutage ihre geeignetste Vorbildung auf der lateinlosen Realschule.

Der Besuch der Realschule kann aber vollen Erfolg nur dann haben, wenn der betreffende Schüler die Anstalt wirklich bis zu der Reifeprüfung, die für Schüler unter 15 16 Jahren nicht zu erreichen ist, besucht. Ist einmal der Entschlufs gefaſst, dem Knaben eine höhere Schulbildung angedeihen zu lassen, die ihm die Einjährigen-Berechtigung verleiht und die Wege zum weiteren Fortkommen ebnet, so muls, wenn die Mittel es irgend erlauben und die Begabung des Schülers ausreichend ist, nachdrücklichst darauf gehalten werden, dals er nun auch wirklich einen bestimmten Abschluls erreicht. Jedes Stückwerk ist bei der Jugenderziehung vom Ubel. Verlälst ein Schüler die höhere Lebranstalt, bereits aus Quarta oder Tertia, so hat er notwendigerweise von manchen Lehrgegenständen nur die Anfangsgründe erlernt und ist zu einer abgeschlossenen Bildung nicht gelangt.

Die Berechtigungen der Realschulen und Oberrealschulen.

I. Das Zeugnis der Reife für Tertia(in 3 Jahren zu erreichen) berechtigt: 1. Zum Eintritt in die unterste Klasse einer Königlichen Landwirtschaftsschule.

II. Das Zeugnis der Reife für Prima der Realschule(in 5 Jahren zu erreichen) berechtigt: 1. Zum Besuche der Lehranstalt des Königlichen Kunstgewerbe-Museums zu Berlin. 2. Zum Eintritt alsGehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nach- folgender Zulassung zur Postassistenten-Prüfung. 3. Zur Meldung für den Eintritt in die Königliche Haupt-Kadettenanstalt zu Lichterfelde bei Berlin.(Nachprüfung im Latein).

III. Das Abgangszeugnis der Realschule(in 6 Jahren zu erreichen) berechtigt:

1. Zu der Meldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst.

2. Zur Meldung behufs Ausbildung als Zahlmeister bei der Armee.

3. Zum Studium der Landwirtschaft auf den Königlichen Landwirtschaftlichen Hoch- schulen.

4. Zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste(Kunst- akademie) zu Berlin.

5. Zu der Meldung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen.

6. Zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik zu Berlin.

7. Zum Civilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst.

8. Zum Civilsupernumerariat bei den Königlichen Provinzialbehörden und Bezirks- regierungen(Regierungs- und Kreissekretär).

9. Zum Civilsupernumerariat(für den Büreaudienst) bei der Königlichen Berg-, Hütten-

uund Salinenverwaltung.

10. Zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank.

11. Zum Eintritt in den gerichtlichen Subalterndienst.