Jahrgang 
1896
Einzelbild herunterladen

31

Damit die Eltern von erheblicheren Fällen nicht ordnungsmäſsigen Verhaltens ihren Söhne Kenntnis erhalten, hat die Schule ein Mitteilun gsheft eingeführt. Auch die Mitteilungen sollen dazu beitragen, die Familie in den Stand zu setzen, in gemeinsamem Wirken mit der Schule die für die Erziehung und für die körperliche und geistige Ausbildung des Schülers geeigneten Malſsregeln zu ergreifen.

Das neue Schuljahr wird Montag, den 13. April 1896, mit der Prüfung der neu Angemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Friedrich-Wilhelmsplatz 6, einzufinden.

Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstölse gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen

Testaments.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 8 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne vorherige Zu- stimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.

Das Schulg eld beträgt in allen Klassen 90 Mark für Einheimische und 120 Mark für Auswärtige.

Gesuche um Schulgelderlafs können nur für Schüler von Quarta aufwärts berück- sichtigt werden. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.

In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage vormittags von 11 bis 12 Uhr in seinem Amtszimmer(Friedrich-Wilhelmsplatz 6, II) zu sprechen.

Cassel, am 15. März 1896.

Der Direktor der Realschule:

Dr. A. Harnisch.

e