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.14. April 1881. Dasselbe teilt einen Beschluss des Königlichen Staats-Ministeriums mit, wonach in Übereinstimmung mit der zur Bezeichnung der Mass- und Gewichtszahlen eingeführten Regel das Komma ausschliesslich zur Abtrennung der Dezimalstellen vor den Einerstellen anzuwenden, die Abteilung mehrstelliger Zahlen aber durch die Anordnung derselben in Gruppen zu je drei Ziffern auch bei Geld- und sonstigen Angaben zu bewirken ist.
14. Mai 1881. Dasselbe teilt mit, dass die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. zur Erleichterung von Ausflügen seitens der Schüler eine Fahrpreisermässigung von 50% bewilligt hat, wenn mindestens 10 Billete gelöst werden.—
24. Mai 1881. Dasselbe teilt einen Erlass des Königlichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten mit, wonach, wenn ein vor seiner etatsmässigen An- stellung in den Ehestand getretener Lehrer einer höheren Schule seine Ehegattin nicht bei der Allgemeinen Witwenverpflegungs-Anstalt eingekauft oder sonst für den Fall eines Todes gesichert hat, in geeigneter Weise darauf hingewirkt werden soll, dass der Beteiligte das Versäumte in einer den konkreten Verhältnissen angemessenen Weise nachholt.
27. Mai 1881. Das Kuratorium verfügt, dass die Vorschulklasse Drei wieder eingerichtet werden soll.
15. August 1881. Dasselbe teilt mit, dass nach Beschluss der städtischen Behörden die Nationalfeier vom 2. September wesentlich auf eine Feier innerhalb der einzelnen Schulanstalten beschränkt werden soll.
27. August 1881. Dasselbe teilt mit, dass als Beitrag für die mit der Feier des Nationalfestes am 2. September nachmittags verbundenen allgemeinen Unkosten ein Betrag von 50 M bewilligt worden ist.
30. August 1881. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium macht darauf aufmerksam, dass in den Abgangszeugnissen, namentlich der ausgewiesenen Schüler, Fleiss und Betragen der Schüler auch in der früheren Zeit ihres Aufenthaltes auf der Schule und zwar auf Grund der früher ihnen erteilten Semestral- resp. Quartalcensuren kurz charakterisirt werden muss.
5. Oktober 1881. Dasselbe teilt eine Verfügung des Königlichen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten mit, wodurch wiederholt darauf aufmerksam gemacht wird, dass durch die Reifezeugnisse der Realschulen zweiter Ordnung die in wissenschaftlicher Beziehung für die Zulassung zum Civil- supernumerariat zu stellende Bedingung erfäüllt wird, ohne dass dabei in Frage kommt, ob die betreffende Lehranstalt den Unterricht im Lateinischen ein- oder ausschliesst.
26. November 1881. Das Kuratorium teilt init, es werde beabsichtigt, die für beide Realschulen gemeinschaftliche Vorschule nach Beginn des nächsten Schuljahrs zu eröffnen. Ein bestimmter Termin für die Abtrennung und die Eröffnung der Vorschule bleibt vorbehalten; voraussichtlich wird dieselbe zu Michaelis 1882 erfolgen können.
30. November 1881. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium giebt Weisungen und Winke, um die zu grosse Belastung der Schüler mit häuslichen Arbeiten zu verhindern.
Das Kuratorium der Realschule II. O. besteht aus den Herren Oberbürgermeister Weise, Metropolitan Dr. theol. Hochhuth, Stadtrat Degethof, Justizrat Hupfeld, Kaufmann Rittershaussen, Maurermeister Zahn und dem Direktor Prof. Dr. Buderus.
Das laufende Schuljahr nahm Montag den 25. April 1881 seinen Anfang mit der Prüfung und Aufnahme der neu angemeldeten Schüler.
Da die Schüler der Klassen Zwei a und Zwei b nach Eins a beziehungsweise Eins b fort- rückten, so hörten die Klassen Zwei a und Zwei b auf. Somit wäre die von der städtischen Behörde beschlossene Abtrennung der Vorschule gut vorbereitet gewesen. Da sich jedoch in anderen städtischen Schulen UÜberfüllung der untersten Stufe und gleichzeitig Mangel an Lokalen heraus- stellte, so mussten abermals unbeschulte Knaben aufgenommen und eine Klasse Drei gebildet werden. Die durch den schon im vorjährigen Programme mitgeteilten Tod zweier Lehrer leer
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