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Vorschulklasse Drei. (Ordinarius: Grün.)
Religion. Gebetchen, Liederverse und 16 piblische Geschichten aus dem alten und neuen Testament. 4 St. w. Grün.
Deutsch. Erzielung der Fertigkeit in elementarisch richtigem und möglichst sinngemässem Lesen deutscher und lateinischer Schrift aus:„Des Kindes erstem Schulbuch“. Besprechung des Gelesenen. Buchstabierübungen. Schreiben von Wörtern und Sätzen nach Vorschrift. Ab- schreiben aus dem Lesebuch. 10 St. w. Grün.
Rechnen. Grösstenteils Kopfrechnen. Die vier Species im Zahlenraum bis 20. Zulegen und Abziehen der Grundzahlen im Zahlenraum bis 100. 6 St. w. Grün.
Singen. Gelegentlich des Unterrichts im Deutschen und in der Religion: Einige leichte Liedchen und Verse. Grün.
Der Religions-Unterricht für die katholischen Schüler wurde in vier Abteilungen erteilt. Erste Abteilung: HDie heilige Schrift. Von dem Werke der Heiligung und Vollendung, von den Gnadenmitteln nach Dubelmans Leitfaden. 2 St. w. Kaplan Hoffmann.
Zweite Abteilung: Die Lehre von der Kirche, der Gnade, den heiligen Sakramenten nach Dubelmans Leitfaden. 2 St. w. Kaplan Hoffmann.
Dritte Abteilung: Zweites Hauptstück, von den Geboten und heiligen Sakramenten. Die biblischen Geschichten des neuen Testamentes nach Schuster. 2 St. w. Nau.
Vierte Abteilung: Das apostolische Glaubensbekenntnis und das Gebet des Herrn. Die biblischen Geschichten des alten Testamentes in passender Auswahl. 2 St. w. Nau.
Der Religions-Unterricht für die Schüler israelitischer Religion wurde in 2 Stunden wöchentlich erteilt. Biblische Geschichte: Von den ersten Königen bis zur Teilung des Reéichs. Pflichtenlehre: Zweiter Teil nach Steins israelitischer Religionslehre. Gebete: Fortgesetzte Uber- tragung einzelner Gebete und Psalmen aus dem Hebräischen ins Deutsche. Dr. Stein.
II. Chronik der Anstalt.
An Verfügungen von allgemeinerem Interesse gingen seit dem Schlusse der vorjährigen Nachrichten folgende ein:
16. März 1881. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium hierselbst weist darauf hin, dass zur Vermeidung von Härten die Direktoren die Ermächtigung haben, die Beschlussfassung über die Erteilung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigen Militärdienst pereits vor dem völligen Ablauf des einjährigen Besuches der betreffenden Klasse herbeizuführen.
17. März 1881. Dasselbe macht wiederholt auf das Centralblatt für die gesamte Unterrichts- verwaltung in Preussen aufmerksam.


