Jahrgang 
1929
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gehender Fürſorge für die Beſchaffung von Mitteln einſetzten, wenn es galt, die notwendigen In⸗ ſtandſetzungsarbeiten oder Neubauten zur Ausführung zu bringen.

So gedenken Direktor und Lehrkörper bei dieſem Wendepunkt in der Geſchichte unſerer im Jahre 1579 gegründeten Kloſterſchule dankbar der Vergangenheit mit dem Wunſche, daß ſich ihre Entwicklung auch in Zukunft recht günſtig geſtalten möge.

VII. Die wichtigſten Erlaſſe und Verfügungen der Behörden.

Verf. des PSK. v. 16. 4. 28 verlangt an Stelle der bisherigen Lektürepläne alljährlich neu aufzuſtellende Jahrespläne für alle Klaſſen, insbeſondere von U II bis 0 I.

Verf. des PSK. v. 24. 4. 28 Nr. 5464: Körperſtrafe iſt in den höheren Schulen zu vermeiden.

Min. Erl. v. 25. 5. 28 A 5762 empfiehlt Unterſtützung und Förderung der Ziele des

deutſchen Sprachvereins.

Verf. des PSK. v. 26. 6. 28 Nr. 3032 fordert, daß den Unterprimanern alljährlich die Beſtimmungen über den Eintritt in die Offizier⸗, Sanitätsoffizier⸗ und Veterinäroffizierlauf⸗ bahn bekannt gegeben werden.

Verf. des PSK. v. 24. 7. 28 Nr. 3026: Belehrungen der Schüler über Waldſchutz.

Verf. des PSK. v. 2. 8. 28 Nr. 9410: Der Beginn des Unterrichts um 7 Uhr wird nur in beſonderen Fällen auf Antrag geſtattet. An einem Vormittag dürfen nicht mehr als 6 Unterrichtsſtunden liegen.

Verf. des PSK. v. 21. 8. 28 Nr. 11 160: Die Zulaſſung zur Aufnahmeprüfung für Sexta nach dreijährigem Beſuch der Grundſchule darf nur erfolgen, wenn die ſchriftliche Geneh⸗ migung der Schulaufſichtsbehörde vorgelegt wird..

Min. Erl. v. 27. 11. 28 U II 1615 fordert alle vier Jahre, beginnend mit 1929, die Erſtattung von ausführlichen Verwaltungsberichten.

Verf. des PSK. v. 12. 12. 28. Nr. 15 796 gibt Anweiſungen bekannt über die prakti⸗ ſche Vorbereitung für den Beſuch techniſcher Mittelſchulen.

Verf. des PSK. v. 7. 1. 29 Nr. 148 verbietet Arreſtſtrafen für Mädchen in höheren Knabenſchulen.

Min. Erl. v. 22. 1. 29 U III 2893/28 U II weiſt erneut auf die Beſtimmungen über die Aufnahme und Ausbildung der Volksſchullehrer hin. Sie werden den Abiturienten rechtzeitig bekannt gegeben und können bei dem Direktor eingeſehen werden.

Verf. des PSK. v. 19. 2. 29 Nr. 2454: Ueberſendung eines Merkblatts für das Stu⸗ dium der techniſchen Wiſſenſchaften.

Verf. des PSK. v. 16. 3. 29 Nr. 1421 verlangt die Mitarbeit der Schule im Kampf ge⸗ gen Schund⸗ und Schmutzliteratur.