Jahrgang 
1929
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4. Die Schüler dürfen ſich früheſtens 10 Minuten vor Beginn ihres Unterrichts auf dem Schulhofe einfinden..

5. Die Teilnahme an den Spielnachmittagen und den monatlichen Wandertagen iſt Pflicht. Befreiung vom Turnen und Spielen wird auf Grund eines amtsärztlichen Gutachtens gewährt, deſſen halbjährliche Erneuerung die Schule fordern kann. Fahrſchüler können auf Antrag von dem Spielen am Nachmittag befreit werden.

6. Bei beſonderer Veranlaſſung kann für einen Tag der Klaſſenleiter, für mehr als einen Tag nur der Direktor Urlaub erteilen. Eine Beurlaubung im Anſchluß an die Ferien wird der Direktor in der Regel ablehnen.

7. Geſchwiſterermäßigung(25% für das 2., 50% für das 3. und 100% für das 4. Kind) werden nur noch auf ſchriftlichen Antrag gewährt. Vordrucke ſind in der Schule erhält⸗ lich.

Die Geſuche um Schulgeldbefreiung oder Ermäßigung ſind unter ausführlicher Begründung ſpäteſtens bis zum letzten Tage der Oſterferien an den Direktor einzureichen.

8. Nach ausdrücklicher Anweiſung des Herrn Miniſters warnen wir vor dem Gebrauch von Schußwaffen, der mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung, in ſchwereren Fällen mit Verweiſung beſtraft werden muß.

9. Wenn ein Schüler die Anſtalt verlaſſen will, muß er mündlich oder ſchriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden. Es empfiehlt ſich, die Abmeldung gegen Ende und nicht zu Anfang eines Monats vorzunehmen, weil ſonſt das Schulgeld noch für den ganzen Monat entrichtet wer⸗ den muß.

Corbach, im Mai 1929.

Dieterich, Studiendirektor.