Jahrgang 
1929
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Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30.)

Schluß des Unterrichts Beginn des Unterrichts Pfingſten Freitag, den 17. Mai Freitag, den 24. Mai Sommer Freitag, den 5. Juli Donnerstag, den 15. Auguſt Herbſt Freitag, den 4. Oktober Dienstag, den 15. Oktober Weihnachten Sonnabend, den 21. Dezember Dienstag, den 7. Januar Oſtern 1930 Mittwoch, den 9. April

VIII. Mitteilungen an die Eltern.

1. Bei den Eltern ſcheint vielfach noch die Meinung zu beſtehen, daß dem Direktor und den Lehrern ein häufiger Beſuch der Sprechſtunden unerwünſcht ſei. Deshalb ſehen ſie, ſolange die Zeugnisnoten vorwiegend genügend und beſſer ſind, von einer perſönlichen Fühlungnahme und Ausſprache mit den Klaſſenlehrern ab. Erſt wenn durch eine Bemerkung im Zeugnis oder ſonſtige Mitteilung die Verſetzung gefährdet erſcheint, treten ſie, meiſt ſogar erſt im letzten Vierteljahr, mit der Schule in Verbindung, um Maßnahmen zu beraten, die bei rechtzeitiger Anwendung ſicherlich Erfolg gehabt hätten. Dieſes Verhalten erſchwert in hohem Grade ein gedeihliches Zu⸗ ſammenarbeiten von Schule und Elternhaus, das um ſo notwendiger iſt, als nach der in Eltern⸗ kreiſen leider noch zu wenig bekannten Neuordnung und Umgeſtaltung des höheren Schulweſens für das Vorwärtskommen nicht allein die beſchränkte Zahl der ſchriftlichen Arbeiten und gele⸗ gentliche eben ausreichende mündliche Leiſtungen, ſondern die geſamten Fähigkeiten und die Perſönlichkeit des Schülers ausſchlaggebend ſind. Von ſehr weſentlicher Bedeutung für die rich⸗ tige Beurteilung des Schülers iſt es, daß die Schule durch die Eltern Aufſchluß über das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule erhält. Derartige Ausſprachen werden ſicherlich für beide Teile fruchtbringend ſein und bei den Eltern vielleicht manche auf Angaben ihrer Söhne beruhen⸗ den Vorurteile gegen die Schule beſeitigen. Wir bitten deshalb die Eltern, insbeſondere auch die der Sextaner, herzlich, recht häufig, auch ohne beſondere Veranlaſſung, die Sprechſtunden zu be⸗ ſuchen. Damit ſich der Klaſſenleiter über den Stand der Leiſtungen in den anderen Fächern unterrichten kann, empfiehlt ſich vorherige Anmeldung. In den letzten vier Wochen vor der Zeug⸗ nisausgabe darf über Leiſtungen oder Verſetzungsausſichten keine Auskunft mehr erteilt werden.

2. Wahl und Wechſel der Penſion bedürfen der vorherigen Genehmigung des Direktors.

3. Bei Erkrankungen der Schüler ſind die Eltern oder deren Stellvertreter verpflichtet, den Klaſſenleiter möglichſt bald, ſpäteſtens am nächſten Tage, ſchriftlich zu benachrichtigen.

*) Die Ferienordnung für dieſes Schuljahr iſt ausnahmsweiſe geändert, weil während der Sommerferien in der Anſtalt Zentralheizung angelegt werden ſoll.