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8) Geſchichte. IV Jäger, Oskar— Hülfsbuch für den Unterricht in alter Geſchichte. III Eckertz, Gottfried— Hülfsbuch für den erſten Unterricht in der deutſchen Geſchichte. II-I Herbſt, W.— Hiſtoriſches Hülfsbuch für die oberen Klaſſen von Gymnaſien und Realſchulen. 9) Geographie. VI I Daniel, H. A.— Leitfaden für den Unterricht in der Geographie. 10) Mathematik. Von Oſtern 1886 an wird die Sammlung algebraiſcher Aufgaben von Schubert ſucceſſive von Tertia an eingeführt werden.
II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
1) 11. Okt. 1884. Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums. Eine verſuchsweiſe Verſetzung von Schülern, deren Reife für die betr. höhere Klaſſe nicht ganz zweifellos iſt, hat nicht mehr ſtattzufinden; vielmehr ſoll über die Verſetzung der Schüler in defini⸗ tiver Weiſe entſchieden werden.
2) 10. Nov. 1884. Miniſterialerlaß, betr. 1) die Erholungspauſen zwiſchen den Lehrſtunden; 2) die Zeitdauer der täglichen Arbeit der Schüler, für welche eine Stufenfolge als ange⸗ meſſen bezeichnet wird, welche für VI 1 St., für V 1 ½ St., für IV und III2 2 St., für III1 und II2 2 ½ St., für II1 und I je 3 St. als Maximum für Schüler mittlerer Begabung feſtſetzt.
3) 30. Juni 1885. Miniſterialerlaß, die Maturitätsprüfung betr. Eine Prüfung, welche aufgegeben wird, nachdem der Prüfling bereits in dieſelbe eingetreten, iſt einer n ichtbeſtandenen Prüfung gleichzuſtellen, es ſei denn, daß eine Erkrankung durch ärztliches Atteſt nachgewieſen wird.
4) 16. Juli 1885. Miniſterialerlaß, betr. die Errichtung eines Ferienhospizes für Gymnaſiaſten (von 12—16 Jahren) in dem Kloſter Loccum auf der Nordſeeinſel Langeoog.
5) 8. Juli 1885. Miniſterialerlaß, betr. die Ausſtellung von Zeugniſſen der wiſſenſchaftlichen Be⸗ fähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt. Unbedingte Vorausſetzung iſt der mindeſtens einjährige Beſuch der Unterſekunda. Eine Aufnahmeprüfung in die Ober⸗ ſekunda und erfolgreicher Beſuch dieſer Klaſſe ſeitens des neu Aufgenommenen berechtigt nicht zur Ausſtellung des Zeugniſſes, ebenſowenig eine Verſetzung in die Oberſekunda nach halbjährigem Beſuche der Unterſekunda.— Reifezeugniſſe für die Prima und die Univerſität bleiben von dieſer Beſtimmung unberührt.
6) 15. Juli 1885. Miniſterialerlaß an die wiſſenſchaftlichen Prüfungskommiſſionen der Univerſitäten. Die Superreviſion der Abiturientenarbeiten durch genannte Kommiſſion wird aufgehoben.
7) 29. Juni 1885. Miniſterialerlaß, betr. die Errichtung einer ſtändigen Prüfungskommiſſion zum Beweis der Reife für niedrigere Klaſſen als die Prima.
8) 12. Nov. 1885. Miniſterialerlaß, betr. Schwerhörigkeit der Schüler. Es wird anerkannt, daß der Schule keine Schuld an dem Übel zufällt; ſorgfältige Beobachtung und Berückſichtigung ſchwerhöriger Schüler wird empfohlen. Iſt das Leiden ſo ſtark, daß es die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht unmöglich macht, ſo iſt den Eltern mitzuteilen, daß von einem ferneren Beſuch der öffentlichen Schule kein Erfolg zu erwarten ſei.


