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§. 6. Beobachtung der Statuten.
Um das Andenken des Stifters und ſeine Anordnungen in lebendiger Erinnerung zu erhalten, verlieſt der Vorſitzende im Anfange eines jeden Schuljahres in der erſten Sitzung der Kommiſſion das Statut der Stiftung.
Corbach, im Oktober 1885.
Die Verwaltungskommiſſion der Stiftung„Simſon und Kebecca Wittgenſtein.“
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Ordnung der öffentlichen Prüfung. Dienstag den 13. April. Vormittags: Von 8— 9 Uhr: Prima. Horaz, Wiskemann. Mathematik, Hebel. Von 9—10 Uhr: Oberſekunda. Deutſch, Leiß. Franzöſiſch, König. Von 10—11 Uhr: Unterſekunda. Vergil, Angermann. Mathematik, Hebel. Von 11—12 Uhr: Obertertia. Xenophon, Leiß. Ovid, Zobel. Nachmittags: Von 2—3 Uhr: Untertertia. Griechiſch, Angermann. Geſchichte, Leiß. Von 3—4 Uhr: Quarta. Cornel, Angermann. Geſchichte, Heymach. Mittwoch den 14. April. Vormittags. Von 8— 9 Uhr: Quinta. Franzöſiſch, König. Rechnen, Wettſtädt. Von 9—10 Uhr: Sexta. Lateiniſch, Heymach. Deutſch, Heymach.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 3. Mai Morgens 7 Uhr mit der Prüfung der neu ange⸗ meldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗, bezw. Revac⸗ cinationsſcheines, ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeugniſſes) bis zum 20. April erbeten. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Birektors.
Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Guartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt.
Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre erfolgen. An Vorkenntniſſen wird verlangt: 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.
Der Gymnaſialdirektor: Dr. Aug. Wiskemann.


